Berlin - Die neuen Lohnuntergrenzen sollen künftig auch im Wach- und Sicherheitsgewerbe, in der Altenpflege, in der Weiterbildung sowie für Abfallentsorger, Textilreiniger und Bergbau-Spezialarbeiter gelten. Das beschloss das Parlament am Donnerstag mit der Mehrheit von Union und SPD. Der Bundesrat muss der Aufnahme weiterer Branchen ins Entsendegesetz noch zustimmen.
Da mit diesem Gesetz aber vor allem Bereiche mit hoher Tarifbindung erreicht werden, änderte der Bundestag mit der Mehrheit von Union und SPD auch das Gesetz über Mindestarbeitsbedingungen. Damit kann künftig auch in Branchen, in denen weniger als 50 Prozent der Beschäftigten einem Tarifvertrag unterliegen, ein Mindestarbeitslohn eingeführt werden.
Für die Zeitarbeitsbranche hatte der Koalitionsausschuss vergangene Woche ebenfalls eine Lohnuntergrenze vereinbart; sie soll allerdings im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verankert werden. Insgesamt sollen so für 1,7 Millionen Beschäftigte Mindestlöhne eingeführt werden.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund hält die Einführung von Mindestlöhnen in sechs weiteren Branchen für unzureichend. DGB-Chef Michael Sommer bezeichnete das Vorgehen der Großen Koalition in dieser Frage am Donnerstag als "Trippelschritte" und bekräftigte die Forderung nach einem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunde.
"Wir werden den Druck so lange aufrecht erhalten, bis wir ihn haben", sagte Sommer. "Wir werden im Wahlkampf und darüber hinaus für den Mindestlohn kämpfen und wissen uns dabei eins mit der übergroßen Mehrheit der Bevölkerung." Sommer betonte, dass die Marke von 7,50 Euro auf dem DGB-Kongress im Frühjahr 2010 deutlich erhöht wird. "Sie ist de facto veraltet, aber derzeit sozusagen eine Kernmarke gewerkschaftlicher Forderungen, die man nicht so einfach verändern kann."
sam/AP/dpa
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