Hamburg/Berlin - Es geht um Korruption und Betrug: Im großen Stil ließ die Deutsche Bahn in den vergangenen Jahren Hunderte Mitarbeiter überprüfen - und fand dabei offenbar, wonach sie suchte.
Nach SPIEGEL-Informationen entdeckte der Konzern beim umstrittenen sogenannten Screening von Mitarbeitern und Lieferanten (Projekt Babylon) 300 Auffälligkeiten. Das geht aus Bahn-internen Unterlagen hervor. In der Mehrzahl der Fälle soll der Bahn dabei tatsächlich ein wirtschaftlicher Schaden entstanden sein.
Häufig hatten Bahn-Mitarbeiter offenbar Geschäfte mit Firmen gemacht, die unter ihrer eigenen Heimadresse registriert waren. So habe zum Beispiel ein Beamter, der ohne Wissen der Bahn eine Gebäudereinigungsfirma gegründet hatte, diese selbst mit Aufträgen versorgt.
Ein Bahner, der für die Geländepflege eines Werks zuständig gewesen sei, habe dies von seiner eigenen Firma machen lassen. Schaden zusammen: fast 400.000 Euro.
Die Bahn setzt sich inzwischen gegen die Vorwürfe der Berliner Datenschützer im Zusammenhang mit der Durchleuchtung ihrer Mitarbeiter zur Wehr. Nach SPIEGEL-Informationen bezieht die Konzernrevision in einem neunseitigen Schreiben an den zuständigen Datenschutzbeauftragten in der Spitzelaffäre Stellung.
Demnach sei die Sicherheitsfirma Network Deutschland GmbH von der Bahn nur "für konkrete Fälle im Zusammenhang mit compliancerelevanten Sachverhalten eingesetzt worden".
Zudem habe man sich zusichern lassen, dass die "überlassenen Unterlagen" ohne Zustimmung der Bahn "nicht für einen anderen als den vereinbarten Zweck genutzt werden dürfen".
So seien im Zusammenhang mit dem Projekt Babylon "in keinem Fall Verbindungsdaten im Sinne des Telekommunikationsgesetzes genutzt" worden. Auch habe man die Network-Untersuchungen so weit möglich, in den Räumen der Bahn durchführen lassen und die Daten "nach Abschluss der Arbeiten unwiderruflich gelöscht".
Der Vorwurf der Datenschützer, die Aufträge an Network seien nur mündlich übermittelt worden, liege laut Schreiben der Revision "an der zeitlichen Dringlichkeit und der Sensibilität der Fälle".
Dagegen musste die Bahn-Revision auch einräumen: "Es trifft zu, dass der Betriebsrat aus Gründen der Vertraulichkeit nicht über die fallweise Zusammenarbeit mit Network informiert war."
phw
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