Bochum - Im Prozess gegen den ehemaligen Post-Chef Klaus Zumwinkel hat die Staatsanwaltschaft am Montag ihr Plädoyer verkündet: Sie fordert eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Der Bewährungszeitraum soll auf drei Jahre angesetzt werden. Zumwinkel müsse außerdem eine Geldbuße in Höhe von einer Million Euro zahlen, forderten die Ankläger vor dem Landgericht Bochum. Das Geld soll den Landeskassen NRW zugute kommen.
Angeklagter Zumwinkel, Verteidiger Hanns Feigen (l.) und Rolf Schwedhelm: Bewährungsstrafe für den Ex-Post-Chef
Zumwinkels Verteidiger Hanns Feigen legte sich in seinem Plädoyer dagegen nicht fest. Er forderte eine Bemessung, die "erheblich" unter dem liege, was die Anklage verlangt. Das Bochumer Landgericht will das Urteil gegen 14.30 Uhr verkünden. Zumwinkel selbst verzichtete auf ein Schlusswort.
Geständnis zum Prozessauftakt
In ihrer Forderung einer Bewährungsstrafe berücksichtigte die Staatsanwaltschaft unter anderem, dass Zumwinkel ein "voll umfängliches Geständnis" abgelegt habe, das auch "von Reue getragen" sei. Der ehemalige Top-Manager hatte zu Prozessbeginn am vergangenen Donnerstag gestanden, über eine Stiftung in Liechtenstein knapp 970.000 Euro am Fiskus vorbeigeschleust zu haben.
Zumwinkel hatte am Donnerstag gesagt, die Gründung der Liechtensteiner Stiftung sei "der größte Fehler meines Lebens" gewesen. Er "bereue" dies, übernehme die "volle Verantwortung". Er, seine Familie und sein privates Umfeld hätten für diesen Fehler "bitter gebüßt", unter anderem mit "persönlichen Bedrohungen, Brief- und Telefonterror, Hausbelagerungen, Nachstellungen".
Bei der Zumessung des Strafmaßes berücksichtigte die Staatsanwaltschaft zudem, dass Zumwinkel seit seiner Festnahme am 14. Februar 2008 einen erheblichen Ansehensverlust hinnehmen musste. Zumwinkels Karriere brach in der Folge zusammen, aus all seinen Machtpositionen zog er sich zurück: kein Vorstandsvorsitz mehr bei der Post, kein Aufsichtsratsvorsitz bei Postbank und Telekom, kein Aufsichtsratplatz mehr bei Lufthansa und Arcandor, kein Sitz mehr im Verwaltungsrat von Morgan Stanley. Durch die intensive Berichterstattung über seinen Fall dürfte Zumwinkel zudem noch auf lange Zeit als Steuersünder stigmatisiert sein. Zumwinkels Verteidiger Feigen sprach von "medialer Hinrichtung".
Auch in punkto Steuerschuld zeigte sich Zumwinkel kooperativ. Er hat insgesamt rund 3,9 Millionen Euro an Steuern, Zinsen und Gebühren zurückgezahlt. Bei dieser Summe sind auch Steuerhinterziehungen berücksichtigt, die strafrechtlich wegen Verjährung keine Rolle mehr spielen.
Zumwinkel selbst hatte bei seinem Geständnis am Donnerstag zudem betont, er habe bewusst darauf verzichtet, einen Rechtsstreit darüber zu führen, wie die Staatsanwaltschaft an Informationen zu seiner Steuerhinterziehung gekommen sei. Ausgangspunkt war Material zu Bankkonten von mehr als 1000 potentiellen deutschen Steuersündern in Liechtenstein, darunter Zumwinkel. Die Daten, die der Liechtensteiner Bank LGT zuvor gestohlen worden waren, hatte der Bundesnachrichtendienst (BND) für rund 4,5 Millionen Euro eingekauft. Über die Zulässigkeit der gestohlenen Daten vor Gericht ist bislang nicht abschließend befunden worden.
Zumwinkel legte Millionenvermögen offen
Trotz der beantragten Millionen-Geldstrafe muss sich Zumwinkel keine Sorgen um seine finanzielle Zukunft machen. Zum Prozessauftakt am vergangenen Donnerstag bezifferte der Ex-Post-Chef sein aktuelles Finanzvermögen auf rund acht Millionen Euro. Dazu besitzt der frühere Konzernlenker noch eine Burg am Gardasee, deren Wert er mit rund fünf Millionen Euro angibt. Für das laufende Jahr 2009 erwartet Zumwinkel Einkünfte von etwa 600.000 Euro netto.
Zumwinkel ist der prominenteste Beschuldigte in der Liechtenstein-Affäre, in der die Bochumer Staatsanwaltschaft bisher 450 Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Der Fall provozierte Empörung. Vor dem Bochumer Landgericht demonstrierten am Donnerstag Menschen mit Plakaten, zweifelten die Ehrlichkeit des Geständnisses ebenso an wie die Verjährung einer Teilschuld von mehr als 200.000 Euro.
Das Jahr 2001 wurde im Zumwinkel-Prozess zur Anklage nicht zugelassen, weil ein Ermittlungsrichter Beschlüsse, die sich auf die Verjährung auswirkten, zwölf Stunden zu spät ausgefertigt hatte. Dadurch beläuft sich die Gesamtsumme, die Zumwinkel nun hinterzogen hat, auf exakt 967.851,96 Euro.
Ohne diese Verjährung hätte Zumwinkels Strafe weit höher ausfallen können. Laut Anklage hat der 65-Jährige in den Jahren 2001 bis 2007 über seine Liechtensteiner Stiftung "Devotion Family Foundation" Abgaben in Höhe von 1,2 Millionen Euro hinterzogen. Bei einer Summe ab einer Million Euro hätte seine Strafe einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zufolge nur noch im Ausnahmefall zur Bewährung ausgesetzt werden dürfen. Zumwinkel hätte dann eine Gefängnisstrafe gedroht.
Wolfgang Mittrup, Vorsitzender der 12. Strafkammer am Bochumer Landgericht, ging während des ersten Prozesstags extra auf zahlreiche Medienberichte ein, laut denen es zwischen Zumwinkels Verteidigern und der Staatsanwaltschaft Absprachen gegeben haben soll. Solche "hat es nicht gegeben", betonte Mittrup. Der Angeklagte sei zwar prominent, dennoch gebe es für ihn keine Sonderbehandlung - weder im positiven noch im negativen Sinne.
ssu/AFP/dpa
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