Wirtschaft



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27.01.2009
 

Kinderarmut

Hartz-IV-Urteil bringt Regierung in Zugzwang

Von Annett Meiritz und Stefan Schultz

Eine Hartz-IV-Familie hat derzeit monatlich Anspruch auf 211 Euro pro Kind. Laut Bundessozialgericht wird dieser Satz jedoch verfassungswidrig berechnet. Opposition und Sozialvereine feiern das Urteil als Signal im Kampf gegen Kinderarmut. Die Regierung gerät unter Handlungsdruck.

Hamburg - Es ist ein Urteil, das den Sozialstaat nachhaltig verändern könnte. Nach Ansicht des Bundessozialgerichts (BSG) werden die Hartz-IV-Sätze für Kinder bis 14 Jahre derzeit verfassungswidrig berechnet. Insgesamt 1,6 Millionen Minderjährige betrifft dieses Urteil, über das nun das Bundesverfassungsgericht endgültig entscheiden muss.

Mutter mit Kind: "Kinder und Jugendliche wachsen noch"
AP

Mutter mit Kind: "Kinder und Jugendliche wachsen noch"

Folgen die Verfassungsrichter der BSG-Argumentation, könnten sich auch für rund 600.000 Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren die Hartz-IV-Sätze ändern. Nach Auffassung des Gerichts entbehren die jetzigen Sätze für Kinder und Jugendliche jeder Bemessensgrundlage.

Sie enthalten demnach einfach einen Prozentanteil des Erwachsenen-Satzes (Übersicht: siehe Tabelle) - und das verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.

In der Politik gibt es um die Regelsätze für Hartz-IV-Kinder schon lange Streit. Der Bundesrat hatte bereits im Mai 2008 die Regierung aufgefordert, die Regelleistungen für Kinder "unverzüglich" neu zu bemessen.

"Kein akuter Handlungsbedarf"

Doch auch nach dem aktuellen BSG-Urteil sieht man in Berlin keinen "akuten Handlungsbedarf". Eine grundsätzliche Reform der Kinder-Regelsätze sei nicht geplant, hieß es am Dienstag aus dem Arbeitsministerium. Denn mit dem jüngst beschlossenen Konjunkturpaket habe man ohnehin mehr Geld für Kinder und Jugendliche berücksichtigt. In der Tat sieht das Paket vor, den Regelsatz für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren ab Juli von 60 auf 70 Prozent des Erwachsenbedarfs anzuheben.

Aktuelle Hartz-IV-Sätze
Altersgruppe Hartz-IV-Satz in Euro Prozentsatz
Aktuelle Sätze
0-13 211 60
13-18 281 80
ab 18 351 100
Geplante Sätze ab Juli 2009
0-6 211 60
7-13 246 70
14 - 18 281 80
ab 18 351 100
Familienministerin Ursula von der Leyen hatte in einem Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" bereits angedeutet, sich voll und ganz auf Statistiken verlassen zu wollen. Auf die Frage, ob ein Kind in Deutschland von gut 200 Euro leben kann, sagte sie lediglich: "Dazu wird die nächste Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) Aussagen liefern. Das Ergebnis warten wir ab."

Die Regierung berechnet auf der Basis der Stichprobe die Hartz-IV-Regelsätze. Die nächste Erhebung wird allerdings "frühestens im Herbst 2010" zur Verfügung stehen, erklärte ein Mitarbeiter des Statistischen Bundesamts.

Doch die Berechnung der Hartz-IV-Sätze für Kinder und Jugendliche auf EVS-Grundlage (siehe Tabelle unten) hat entscheidende Nachteile, was nun auch die Kasseler Richter festgestellt haben. Erstens wird ignoriert, dass Kinder und Jugendliche zum Teil ganz andere Bedürfnisse als Erwachsene haben. Und zweitens wird gerade in jenen Kategorien, in denen die Ausgaben von Jugendlichen weit höher sind als bei Erwachsenen, nur ein geringer Teil der Ausgaben tatsächlich anerkannt.

Im einzelnen gewichtet der Hartz-IV-Regelsatz die Bedürfnisse eines Erwachsenen wie folgt:

Errechnung der Hartz-IV-Regelsätze (Stand 2003)
Kategorie Ausgaben* Anteil in Prozent, den die Regierung Hartz-IV-Empfängern anerkennt Hartz-IV-Bezug in Euro
Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren 133 96% 127
Bekleidung und Schuhe 34 100% 34
Wohnen einschl. Energie, -instandhaltung 322 8% 24
Einrichtungs-, Haushaltsgegenstände 27 91% 25
Gesundheitspflege 18 71% 13
Verkehr 59 26% 16
Nachrichtenübermittlung 40 75% 30
Freizeit, Unterhaltung, Kultur 71 55% 39
Bildungswesen 7 0% 0
Beherbergungs- /Gaststättendienstleistung 28 29% 8
Andere Waren und Dienstleistungen 40 67% 27
Insgesamt 779
Insgesamt ohne Wohnkosten 483 345
*Errechnung des Hartz-IV-Satzes auf Basis der Verbrauchsausgaben der untersten 20 Prozent der nach Nettoeinkommen geschichteten alleinstehenden Haushalte. Empfänger, die überwiegend von Leistungen der Sozialhilfe gelebt haben, sind nicht berücksichtigt. Quelle: EVS 2003 **Seit 1. Juli 2009 beträgt der Regelsatz 359 €.
Experten zufolge müssten die Bedürfnisse von Kindern aber zumindest in folgenden Punkten deutlich anders gewichtet werden:

  • Ausgaben für Bildung werden nach aktueller Regelung dem Bereich "Freizeit, Unterhaltung, Kultur" beigemengt, in dem Hartz-IV-Empfängern nur 55 Prozent der Durchschnittsausgaben angerechnet werden.
  • In der Folge ist laut Wulf Rauer, Hamburg-Vorsitzender des Deutschen Kinderschutzbunds, auch eine Teilhabe an der Gesellschaft nicht mehr gewährleistet, weil Kinder höhere Bildungsausgaben haben. Durch die Vermengung von Kultur und Bildung würden Kinder regelrecht ausgegrenzt - sie hätten so kaum Chancen, sich von ihrem Sozialstand zu emanzipieren.
  • Die Kategorie Bekleidung ist nach Angaben von Rauer für Kinder viel zu niedrig angesetzt. "Kinder und Jugendliche wachsen noch", sagt er. "Sie brauchen zum Teil mehrmals jährlich neue Kleidung, während ein Erwachsener seinen Wintermantel zur Not mehrere Jahre tragen kann."
  • Gesunde Ernährung ist nach Berechnungen des Forschungsinstituts für Kinderernährung (FKE) nicht möglich. Der tägliche Lebensmittelbedarf eines 11-Jährigen liegt demnach mindestens bei 5,71 Euro - nach aktueller Bemessung bekommt ein Hartz-IV-Kind aber nur einen Tagessatz von 2,60 Euro.

Die Regierung argumentierte bislang, dass sich unterschiedliche Bedürfnisse insgesamt ausgleichen würden. Das, was sie in einigen Punkten mehr ausgeben, würden sie demnach in anderen Bereichen einsparen.

"Das ist bei weitem nicht genug", kritisierte der sozialpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Markus Kurth, gegenüber SPIEGEL ONLINE. "Die Bundesregierung muss den Bedarf für Kinder komplett neu ermitteln - und zwar schnell". Es sei "grundsätzlich falsch", dass der Hartz-IV-Satz für ein Kind "willkürlich" vom Bedarf eines Erwachsenen abgeleitet werde. Den aktuellen Satz von 211 Euro für ein Kind bis 14 Jahre bezeichnete Kurth als "vollkommen lächerlich". Der Grünen-Politiker warf der Koalition vor, nicht ausreichend zu hinterfragen, wie viel ein Kind wirklich zum Leben braucht: "Die Bundesregierung versteckt sich hinter Zahlen - wir brauchen aber eine Politik, die die Realität aufgreift."

"Schallende Ohrfeige" für den Staat

Auch Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbunds, hält die Argumentation der Regierung für "absurd". Seiner Ansicht nach könne man "den Bedarf an Windeln und Schulsachen nicht aus dem Zigaretten- oder Alkoholkonsum von Erwachsenen ableiten". Dass Deutschlands oberstes Sozialgericht ihm nun in diesem Punkt Recht gibt, sieht Hilgers zwiespältig.

Einerseits habe der Staat diese "schallende Ohrfeige" verdient. Das Verhalten des Bundesarbeitsministeriums gleiche bislang "dem von Rabeneltern". Andererseits findet Hilgers es "fast schon zynisch", dass sich "erst das Verfassungsgericht einschalten muss, bevor der Staat merkt, dass er mit seinen jetzigen Regeln die Kinderarmut in Deutschland zementiert".

Caren Marks, familienpolitische Sprecherin der SPD, verteidigte die Schritte der Bundesregierung - gab dem BSG aber in einem Punkt recht. "Mit der Nachbesserung durch das Konjunkturpaket befinden wir uns auf dem richtigen Weg". Dennoch findet auch sie, dass man den Satz für Kinder und Jugendliche langfristig nicht weiter vom Bedarf der Eltern ableiten dürfe. "Am wichtigsten ist es, dass der Arbeitslosengeld-II-Regelsatz für Kinder transparent und logisch berechnet wird", so die SPD-Politikerin.

Ob sich an den Hartz-IV-Sätzen für Kinder und Jugendliche etwas ändert, ist allerdings noch nicht endgültig geklärt. Noch hat das Verfassungsgericht dem Urteil des Bundessozialgerichts nicht zugestimmt. Zudem wird Karlsruhe nur darüber entscheiden, ob die Beiträge für Kinder und Jugendliche eigenständig errechnet werden müssen. Ob sie dadurch unterm Strich mehr Geld bekommen, ist noch nicht gesagt.

Es gibt allerdings ein zweites Gerichtsurteil, das darauf hindeutet, dass die Beitragssätze am Ende steigen könnten. Am Hessischen Landessozialgericht wurde in der vergangenen Woche ein Urteil gefällt, nach dem die aktuellen Hartz-IV-Sätze dem speziellen Bedarf von Kindern nicht gerecht werden. Das Urteil, das inzwischen ebenfalls in Karlsruhe zur Klärung liegt, basiert auf vier umfangreichen Gutachten. Die aktuellen Beträge sind demnach weder mit der Menschenwürde noch mit dem Sozialstaatsgebot vereinbar.

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