Hamburg/Bonn - Haribo hat einen Prozess gegen seinen Konkurrenten Katjes gewonnen: Nach einem Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts darf der Bonner Süßwarenproduzent weiterhin gefüllte Fruchtgummis mit Schaumzucker unter der Bezeichnung "Yoghurt Gums" verkaufen.
Yoghurt Gums von Katjes: Kein Nutzungsverbot für "Jogi Bussi"
Der Ausdruck "Yoghurt Gums" lässt sich nach Auffassung der Richter keinem bestimmten Hersteller zuordnen. In der Aufmachung des Haribo-Produkts werde auch nicht vorrangig mit diesem Ausdruck, sondern mit dem Namen "Jogi Bussi" auf der Packung geworben. Haribo verwendet die Bezeichnung lediglich zur Beschreibung seines Produkts "Jogi Bussi".
Die beiden Süßwarenhersteller streiten sich seit Jahren um die Nutzung der Bezeichnung. Katjes hatte mit seinen zeitweise auch vom Supermodel Heidi Klum beworbenen "Yoghurt Gums" große Erfolge erzielt.
Gegen das Urteil kann Katjes vor dem Bundesgerichtshof Revision einlegen. Von dem Unternehmen war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Ein Haribo-Sprecher zeigte sich befriedigt über den Ausgang des Verfahrens.
AZ: 3 U 44/07
ssu/AP/ddp
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