Berlin - Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die 50-jährige Berliner Kassiererin Barbara E., genannt "Emmely", Pfandbons im Wert von 1,30 Euro in betrügerischer Absicht verwendete. Damit bestätigten die Richter das Urteil der Vorinstanz. Das Berliner Arbeitsgericht hatte bereits im August 2008 die Verdachtskündigung durch den Arbeitgeber Kaiser's als rechtens bestätigt (Aktenzeichen: 7 Sa 2017/08).
Verurteilte Kassiererin "Emmely": 1,30 Euro falsch abgerechnet
Das Gericht wies ausdrücklich darauf hin, dass der Vertrauensverlust durch die Einlösung der Pfandbons der maßgebliche Kündigungsgrund sei, nicht aber der Wert der Sache in Höhe von 1,30 Euro. Die sonst in Strafverfahren gültige Unschuldsvermutung greife hier nicht. Eine Kassiererin müsse "unbedingte Zuverlässigkeit und absolute Korrektheit" zeigen und sich "auch bei kleineren Beträgen absolut ehrlich" verhalten, begründete das Gericht weiter. Für den Arbeitgeber sei es als unzumutbar anzusehen, die Kassiererin auch nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiter zu beschäftigen. Zeugen, die die 50-Jährige belasteten, stufte das Gericht als glaubhaft ein.
Der Fall hatte weit über die Grenzen Berlins hinaus Solidaritätsaktionen für die Frau ausgelöst. Politiker und Gewerkschaften hatten sich für ihre Weiterbeschäftigung eingesetzt. Die Unterschlagung als solche steht nach Überzeugung des Berufungsgerichts fest. Dafür sprächen die von ihr selbst eingeräumten Umstände, das Kassenjournal und Zeugenaussagen, hieß es.
Auch sahen die Richter die Voraussetzungen einer Verdachtskündigung als erfüllt an. Anders als von der Klägerin und in Teilen der Öffentlichkeit dargestellt, genüge dafür nicht ein "bloßer" Verdacht auf eine Straftat. Voraussetzung sei vielmehr das Vorliegen eines "dringenden" Verdachts einer Straftat, der sich auf objektive Tatsachen gründe, nicht aber auf bloße Unterstellungen des Arbeitgebers.
Der Anwalt der Klägerin, Benno Hopmann, kündigte eine Beschwerde gegen das Urteil an. Er wolle zugleich Verfassungsbeschwerde einlegen. Notfalls werde er vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Seine Mandantin bestreitet die Tat weiterhin. Im Herbst 2007 organisierte sie als Gewerkschaftsmitglied in ihrer Filiale in Berlin einen Mitarbeiterstreik gegen die Streichung von Schichtzulagen. Die Frau sieht einen Zusammenhang von diesem Streik und dem wenige Wochen später erfolgten Vorwurf, sie habe die beiden Pfandbons vor den Augen einer Kollegin falsch abgerechnet.
kaz/ddp/AP/AFP
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