Berlin - Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hat nach Presseinformationen erstmals Kriterien für die Vergabe von Rettungshilfen aus dem 100 Milliarden Euro schweren Staatsfonds für angeschlagene Unternehmen aufgestellt. Das "Handelsblatt" schreibt unter Berufung auf ein ihm vorliegendes Papier des Bundeswirtschaftsministeriums zur organisatorischen Struktur des Wirtschaftsfonds Deutschland, Staatshilfen sollen nur Unternehmen erhalten, die grundsätzlich gesund sind und nur vorübergehend einen Finanzierungsengpass haben.
Nur solche Firmen könnten auf Bürgschaften oder Kredithilfen des Bundes hoffen, die "aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise von massiven Einbrüchen bei Umsätzen, Stückpreisen und Auftragseingängen betroffen" seien, heißt es demnach in dem Papier. Die staatliche Unterstützung dürfe überdies nicht zu dauerhaften, gravierenden Wettbewerbsverzerrungen führen. Außerdem müsse eine "besondere volkswirtschaftliche Förderungswürdigkeit des Unternehmens" vorliegen. Ausdrücklich ausgeschlossen vom Kreditprogramm des Bundes seien Dax-Unternehmen und Firmen, die nach dem 1. Juli 2008 eine Anleihe platzierten.
Nach den Angaben des Wirtschaftsministeriums hat die EU-Kommission bisher nur das Kreditprogramm des Rettungsfonds im Umfang von 25 Milliarden Euro genehmigt. Eine Zusage für den zusätzlichen Bürgschaftsrahmen von 75 Milliarden Euro lasse dagegen noch auf sich warten. Der Zeitplan des Wirtschaftsministeriums sehe dennoch vor, dass Anträge "voraussichtlich ab erster Märzwoche" angenommen werden könnten.
Über den Aufbau des Rettungsfonds soll am Mittwoch das Bundeskabinett entscheiden. Bei Krediten ab einem Volumen von 150 Millionen Euro und bei Bürgschaften mit einem Bundesanteil von mehr als 300 Millionen Euro befassen sich ein neu einzurichtender Lenkungsrat und ein Lenkungsausschuss mit Staatssekretären aus dem Wirtschafts-, Finanz- und Justizministerium sowie einem Vertreter aus dem Kanzleramt mit der Prüfung eines Rettungsantrags.
Zuvor soll der Vorstand der staatseigenen KfW-Bankengruppe "unter Berücksichtigung einer erhöhten Risikotoleranz" über die Kreditvergabe und der Interministerielle Bürgschaftsausschuss über die Gewährung einer Bürgschaft entscheiden, heißt es laut "Handelsblatt" in dem Papier des Wirtschaftsministeriums.
fsc/AFP
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