Berlin - Aus SPD-Sicht wäre es ein probates Mittel, die Exzesse bei Managergehältern zu begrenzen, aus Sicht der Union wäre es ein Bruch mit ehernen Prinzipien: Eine Obergrenze für die steuerliche Absetzbarkeit für die Gehälter der Führungskräfte. Doch innerhalb der Union ist die eiserne Ablehnung der SPD-Idee längst nicht mehr absoluter Konsens. Im Gegenteil: Die Riege der Kritiker wird immer größer. Nach CSU-Chef Horst Seehofer haben auch Saarlands Ministerpräsident Peter Müller, der Finanzexperte der Unionsbundestagsfraktion, Manfred Kolbe, sowie der stellvertretende Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe in der Unionsfraktion, Uwe Schummer (alle CDU), die Linie der Union kritisiert.
Der CSU-Chef hatte sich dafür ausgesprochen, die volle steuerliche Absetzbarkeit von Managergehältern auf eine Million Euro im Jahr zu begrenzen und damit eine SPD-Forderung übernommen. Er verstehe nicht, warum "bei Abfindungen von Versagern" der Staat nicht eine bestimmte Obergrenze für die steuerliche Absetzbarkeit festlegen könne. "Das ist schon eine Größenordnung, die ich für sinnvoll erachten würde", sagte Seehofer zu dieser SPD-Forderung und stellte sich damit gegen CSU- Landesgruppenchef Peter Ramsauer.
Unterstützung erhielt Seehofer vom Finanzexperten der Unionsbundestagsfraktion, Manfred Kolbe, und dem stellvertretenden Vorsitzenden der Arbeitnehmergruppe der Unionsfraktion, Uwe Schummer. In der "Leipziger Volkszeitung" erklärten beide: "Zwar lehnen wir eine staatlich festgelegte Grenze von Gehältern strikt ab." Ein wirksames Instrument zur Rückführung von überhöhten Managervergütungen sei es aber, die steuerliche Abzugsfähigkeit zu begrenzen. Diese Begrenzung sei mit der Systematik des deutschen Steuerrechts vereinbar, betonten die beiden CDU-Politiker. Dies finde sich auch in zahlreichen marktwirtschaftlich organisierten Staaten wieder und entspreche einem weit verbreiteten Gerechtigkeitsempfinden in der Bevölkerung.
Müller plädierte in der "Saarbrücker Zeitung" wie die SPD dafür, dass Managergehälter und -Abfindungen nur noch bis zu einer Höhe von einer Million Euro als Betriebsausgaben steuermindernd geltend gemacht werden können. Müller übte deutliche Kritik an der Haltung der Union: Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses in dieser Frage seien unzureichend und unbefriedigend.
Die Spitzen der großen Koalition hatten sich in der Nacht zum Donnerstag lediglich auf erste Schritte zur Begrenzung der Managergehälter verständigt. Eine feste Gehaltsobergrenze ist nicht geplant und auch keine Beschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit von Managergehältern, wie es die SPD gefordert hatte. Allerdings dürfen Manager laut Kompromiss Aktienoptionen, wie sie häufig Gehaltsbestandteil sind, nicht mehr nach zwei Jahren, sondern künftig erst nach vier Jahren einlösen.
Die SPD hatte vorgeschlagen, "zur Eindämmung von Gehaltsexzessen" die steuerliche Abzugsfähigkeit von Vorstandsvergütungen und -abfindungen zu begrenzen. Dazu solle das Körperschaftssteuerrecht, das für Aufsichtsratsvergütungen bereits ein hälftiges Abzugsverbot vorsehe, auf Vorstandsgehälter und -abfindungen ausgedehnt werden, soweit diese den Betrag von einer Million Euro übersteigen.
Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) hatte schon am Freitag klargemacht, die Begrenzung des Steuerabzugs gehöre aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht zu einer Verständigung mit der SPD über eine Begrenzung der Managergehälter. Man sei in der Koalition gerade dabei, Konsequenzen aus der Finanz- und Wirtschaftskrise zu ziehen und sich über neue Regeln für die Managervergütung zu verständigen. "Die Begrenzung des Steuerabzugs gehört aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion definitiv nicht dazu. Das wird sowohl im CDU- als auch im CSU-Teil der Fraktion so gesehen", betonte Kauder.
Der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Otto Bernhardt, sagte, Seehofers Forderungen seien "in der Union nicht mehrheitsfähig". In der "Frankfurter Rundschau" fügte er hinzu: "Die CDU bleibt dabei, dass Kosten nicht besteuert werden dürften." Auch der frühere CSU-Vorsitzende Erwin Huber wies Seehofers Vorstellungen zurück: "Eine Lenkung der Lohnfestsetzung über die Steuer ist verfassungswidrig", sagte Huber SPIEGEL ONLINE. In der CSU sei das Thema "nicht ausdiskutiert". Huber ist Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses im bayerischen Landtag.
mik/dpa/ddp
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