Bergkamen - Es klingt wie eine Farce: Zwei Mitarbeitern der Bäckereikette Westermann wurde gekündigt, weil sie Brotaufstrich gestohlen haben sollen. Weil eine gütliche Einigung scheiterte, geht es nun vor das Arbeitsgericht Dortmund.
Die Bäckerei, die auch Buffet-Service anbietet, räumt ein, dass es sich um eine "unpopuläre Entscheidung" handele - die aber im Sinne einer "Gleichbehandlung aller Mitarbeiter" notwendig sei. Vor knapp zwei Wochen hatte das Berliner Landesarbeitsgericht in einem ähnlichen Fall geurteilt - und die fristlose Kündigung einer Kassiererin für rechtens erklärt, die zwei Pfandbons im Gesamtwert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll.
Der Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten in der Region Dortmund, Manfred Sträter, verteidigt die Bäcker: "Hier kann man überhaupt nicht von Diebstahl reden." Die Männer hätten den Brotbelag mit selbst gekauften Brötchen während der Produktion lediglich abgeschmeckt, als der Geschäftsleiter in der Backstube erschien.
Die Gewerkschaft vertritt am kommenden Dienstag vor Gericht einen der gekündigten Mitarbeiter, der gleichzeitig Betriebsratsmitglied war. Darin sieht Sträter den eigentlichen Grund der Entlassung. Er wirft der Firma Westermann vor, "die Betriebsräte entsorgen" zu wollen.
Die Firma betont, dass die Entscheidung gemeinsam mit dem Betriebsrat getroffen worden sei. Die Anhörung, so die Gewerkschaft, sei allerdings nicht rechtmäßig gewesen, da einer der Gekündigten selbst anwesend war.
cte/dpa/ddp
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