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18.03.2009
 

Spitzel-Affäre

Telekom-Vorstand will Zumwinkel-Entlastung aufschieben

Der Verdacht wiegt schwer: Klaus Zumwinkel soll von der illegalen Überwachung einzelner Personen bei der Deutschen Telekom gewusst haben. Der Konzern will den Ex-Aufsichtsratschef auf der kommenden Aktionärsversammlung deshalb nicht entlasten.

Bonn - Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung bis zur nächsten Hauptversammlung im Jahr 2010 zu vertagen. Das geht aus der am Mittwoch veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung der Deutschen Telekom Chart zeigen am 30. April hervor und bestätigt damit einen Bericht des SPIEGEL.

Ex-Post-Chef Zumwinkel: "Es ist nur konsequent, im laufenden Verfahren keine Entlastung auszusprechen"
DPA

Ex-Post-Chef Zumwinkel: "Es ist nur konsequent, im laufenden Verfahren keine Entlastung auszusprechen"

Die Bonner Staatsanwaltschaft ermittelt seit fast einem Jahr gegen den früheren Post-Chef Zumwinkel. Dabei geht es um die illegale Überprüfung von Telefonverbindungen von Aufsichtsräten, Betriebsratsangehörigen und Journalisten in den Jahren 2005 und 2006.

Vermerk belastet Zumwinkel schwer

"Wir haben erst im Jahr 2008 Hinweise bekommen, dass das, was wir bis dahin als Einzelsachverhalt eingeschätzt haben, eine größere Dimension hat", sagte ein Telekom-Sprecher. Angesichts der Ermittlungen hielten es Vorstand und Aufsichtsrat für angemessen, den Beschluss zu vertagen. "Es ist nur konsequent, im laufenden Verfahren keine Entlastung auszusprechen", sagte auch Ver.di-Bundesvorstand Lothar Schröder, der für die Arbeitnehmerseite im Telekom-Aufsichtsrat sitzt.

Erst am vergangenen Freitag hatte die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der Spitzelaffäre die Anwesen von Zumwinkel und Ex-Telekom-Vorstandschef Kai-Uwe Ricke durchsucht. Die Bonner Staatsanwaltschaft will klären, ob Zumwinkel und Ricke von dem Vorgehen wussten und welche Rolle sie spielten. Der Konzern hatte durch das Ausspähen von Verbindungsdaten wohl der Weitergabe von Interna etwa aus dem Aufsichtsrat auf die Spur kommen wollen.

Der SPIEGEL hatte berichtet, dass inzwischen ein interner Vermerk aufgetaucht ist, der Zumwinkel und Ricke schwer belastet. Verfasser des Papiers aus dem Jahr 2005 ist der in U-Haft sitzende frühere Leiter der internen Ermittlungsabteilung KS 3, Klaus Trzeschan. Zumwinkel soll demnach Anweisungen für eine Geldzahlung erteilt haben, mit der angeblich ein Maulwurf in einer Zeitschriftenredaktion entlohnt worden sei.

Trzeschan gilt in der Telekom-Affäre als Schlüsselfigur für die Frage, ob Zumwinkel und Ricke bei der Suche nach Informationslecks im Aufsichtsrat ausdrücklich auch illegale Aktionen wie das Ausspähen von Telefonverbindungsdaten oder das Installieren von Maulwürfen in Redaktionen angeordnet hatten. Ricke hatte dies bestritten und erklärt, er habe nur generell den Auftrag erteilt, undichte Stellen im Konzern aufzuspüren. Zumwinkel äußerte sich ausweichend. Er habe als Aufsichtsratsvorsitzender keine Anweisungen an Telekom-Mitarbeiter geben können.

Die Telekom hatte im Mai vergangenen Jahres Strafanzeige bei der Bonner Staatsanwaltschaft erstattet, nachdem intern aufgedeckt worden war, dass 2005 und 2006 unter anderem Journalisten und Aufsichtsräte von der Konzernsicherheit bespitzelt worden waren. Die neue Unternehmensführung um Vorstandschef René Obermann hatte nach eigenen Angaben keine Kenntnis von den Vorgängen aus früheren Jahren. Insgesamt sollen etwa 60 Personen von den Maßnahmen betroffen sein. Auch Ver.di-Chef Frank Bsirske soll ausgespäht worden sein.

Nachforschungen gegen acht Personen

Die Nachforschungen der Staatsanwaltschaft richteten sich vor allem gegen acht Personen, darunter den ehemaligen Telekom-Vorstandsvorsitzenden Ricke und den früheren Aufsichtsratschef Zumwinkel. Es geht um den Verdacht von Verstößen gegen das Fernmeldegeheimnis und den Datenschutz.

Trzeschans Vermerk vom 29. November 2005 nennt Zumwinkel und Ricke nun als Verantwortliche für eine Operation, bei der mit Hilfe eines bezahlten Informanten in der Redaktion "Capital" das damalige Aufsichtsratsmitglied Wegner als Quelle der Zeitschrift überführt werden sollte. In dem Vermerk heißt es dazu: "In der Abwicklung des Falles konnte beim Verlagshaus Gruner + Jahr eine Innenquelle gewonnen werden, die bereit war, die gegebenen Informationen durch Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zu belegen".

sam/dpa-AFX

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