Wirtschaft



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19.03.2009
 

Bruch des Bankgeheimnisses

Wir sind alle Indianer

Ein Kommentar von Thomas Darnstädt

Finanzminister Steinbrück zieht gegen internationale Steuerparadiese zu Felde. Und auch in Deutschland darf der Fiskus nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs Konten und Depots ohne konkreten Verdacht prüfen - keine guten Nachrichten für den Rechtsstaat.

Wenn es darum geht, an sein Geld zu kommen, versetzt der deutsche Finanzminister das Land gern in die goldenen Zeiten des Wilden Westens. Man müsse den "Indianern" nur deutlich genug mit der "Kavallerie" drohen, um sie Mores zu lehren, erklärte Peer Steinbrück vor wenigen Tagen. So skizzierte er den Umgang mit der Schweiz, die unbotmäßig auf ihrem Bankgeheimnis zugunsten ausländischer Steuersünder beharrte.

Steuerfahndung: Pfeifen auf Rechtsstaat
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DPA

Steuerfahndung: Pfeifen auf Rechtsstaat

Seit gestern wissen wir, dass wir alle Indianer sind. Da veröffentlichte der Bundesfinanzhof ein Urteil, das Wild-West-Methoden auch in Steinbrücks eigenem Steuer-Staat absegnet. Ohne konkreten Verdacht dürfen Finanzbehörden danach das Bankgeheimnis brechen und Steuererklärungen der Bürger mit dessen Bankkonto-Bewegungen abgleichen.

Der Saloon-Besitzer, der seine Forderungen mit vorgehaltener Waffe kassiert, und der deutsche Fiskus - es ist nur eine Frage der Maskierung: Beide pfeifen auf Rechtsstaat und ordentliche Gerichte, sondern suchen sich ihr Recht selber.

Im Fall, den das oberste deutsche Finanzgericht zu entscheiden hatte, waren es Finanzkontrolleure, die bei der routinemäßigen Außenprüfung einer Bank in Nordrhein-Westfalen auf Hinweise über Fehlspekulationen von Kunden gestoßen waren. Wo es Fehlspekulationen gibt, so die Logik der Steinbrück-Kavallerie, gibt es auch Spekulation. Und wo es Spekulation gibt, gibt es auch Gelder. Und wo es Geld gibt stellt sich sofort die Frage, ob das eigentlich ordentlich versteuert wurde.

Obgleich die Abgabenordnung die Bankdaten der Kunden vor Schnüffelei der Steuer schützt, wurden die Heimat-Finanzämter der unglückseligen Wertpapierinhaber per Kontrollmitteilung aufgefordert, mal zu gucken, ob die Indianer eigentlich ihre finanziell offenbar üppige Situation richtig deklariert hatten.

Alles andere als vorbildliche Offenheit

So viele Unterstellungen auf einmal wundern keinen Karl-May-Leser. Der weiße Mann weiß, dass die Rothaut trunksüchtig und darum hinterhältig ist (Spekulation!), außerdem glaubt sie an die falschen Götter und hat darum eine der christlichen Zivilisation schädliche Moral (Steuerhinterziehung!). Nicht ganz inkonsequent ist es darum, dass die Steuerprüfer die Spitzelei in der Vermögenslage von Bankkunden mit der Bemerkung rechtfertigten, dass gerade bei Kapitaleinkünften die Offenheit der Bankkunden gegenüber dem Finanzamt "alles andere als vorbildlich" sei.

Das ging selbst dem Bundesfinanzhof ein wenig zu weit. Ganz so obrigkeitlich darf sich nicht mal Steinbrücks scharfe Truppe benehmen. Die obersten Finanzrichter bremsten den Fahndungseifer vorsichtig: Der Argwohn der Spurenleser sei nur angebracht, wenn es um Bankkunden-Geschäfte gehe, die sich "aus dem Kreis der alltäglichen und banküblichen Geschäfte hervorheben" - besonders in Bereichen, die "eine für Steuerhinterziehung besonders anfällige Art der Geschäftsabwicklung" betreffen.

Hergehört, Rothäute, macht was ihr wollt, aber seht, dass ihr nicht auffallt, seid leise und höflich zu den Weißen, und schlaft besser nicht in Zelten - das erweckt so einen unsteten Eindruck.

Stellt sich die Frage: Warum glaubt eigentlich der Fiskus, der Rechtsstaat gelte für ihn nicht? Warum ist der Steuer-Bürger weniger rechtlichem Schutz unterstellt als selbst der mutmaßliche Terrorist?

Ermittler und Richter in eigener Sache

Wie haben sich die Bundestags-Parteien zerstritten beim Versuch, dem Bundeskriminalamt weiterreichende präventive Befugnisse für die Verbrechensfahndung einzuräumen. Es ist nicht so einfach, die Grundregeln des Datenschutzes, ja selbst des Schutzes des Bankgeheimnisses zu Lasten von Bürgern zu beseitigen, die in mehr oder weniger konkreten Terrorverdacht geraten.

Selbst bei der Jagd auf Kinderschänder, der Abwehr des schlimmsten aller denkbaren Verbrechen, muss der Staat Grenzen des Persönlichkeitsschutzes einhalten, zu denen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch der rechtsstaatliche Umgang mit persönlichen Daten gehört. Zumindest aber müssen konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass jemand wirklich ein Verbrechen begangen hat oder begehen will.

Es hat aber - nicht nur in Deutschland - Tradition, dass im Bereich des Fiskus der Rechtsstaat nur unter Vorbehalt gilt. Das liegt daran, dass der Fiskus älter ist als der Rechtsstaat. Und dabei ist die Idee, die sich sogar in den Saloons des Wilden Westens eines Tages durchgesetzt hat, niemals in den Finanzministerien angekommen: dass niemand, schon gar nicht, wenn es um sein Geld geht, Ermittler und Richter in eigener Sache sein kann.

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ja klar überwachungswahn. an ihren fersen klebt schon eine ganze horde bnd beamter. ihre gewohnheiten und sonstigen dinge ihres privaten lebens werden minutiös festgehalten, weil es so eklatant wichtig ist, dass der staat alle [...] mehr...

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