Köln - Arbeitnehmer, die sich nicht an ein betriebliches Rauchverbot halten, müssen mit ihrer Entlassung rechnen. Das Landesarbeitsgericht Köln bestätigte in einem Urteil die Kündigung eines Lagerarbeiters, der mehrfach mit einer Zigarette erwischt worden war.
Der 53-jährige Mann arbeitete in einem Lebensmittellager. Zum Schutz der Lebensmittel und aus Gründen des Brandschutzes war das Rauchen dort seit Jahren verboten. Nachdem er 2006 zwei Mal rauchend angetroffen wurde, bekam der Lagerarbeiter zunächst eine Abmahnung und dann die Kündigung.
Der Betriebsrat legte jedoch ein gutes Wort für ihn ein, und der Arbeiter bekam eine Bewährungsfrist. Die hielt er ohne Zigarette am Arbeitsplatz durch, rauchte aber sofort wieder, als er seinen Arbeitsplatz gerettet wähnte. Nach 28 Jahren im Betrieb erhielt er daraufhin endgültig seine Papiere.
Die Kündigung ist wirksam, urteilte nach dem Arbeitsgericht Bonn nun auch das Landesarbeitsgericht Köln. Zum Rauchen habe der Lagerarbeiter in den Pausenraum gehen können. Eine Anweisung, die Pausen durchzuarbeiten, sei ihm nicht erteilt worden.
cte/AP/AFP/dpa
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