Wirtschaft



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19.05.2009
 

EU-Entscheidung

Regierung bejubelt Urteil gegen Discount-Apotheken

Gesundheitsministerin Schmidt ist zufrieden: Der Europäische Gerichtshof hat die Privilegien deutscher Apotheker bestätigt und Discount-Ketten verboten - nun gebe es endlich Sicherheit, sagt die SPD-Politikerin. DocMorris will trotz des Urteils seine Filiale im Saarland erst mal geöffnet lassen.

Luxemburg - Zustimmung in Berlin: Die Bundesregierung hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum deutschen Fremdbesitzverbot für Apotheken begrüßt. "Die Apotheke im Eigentum des Apothekers sichert in Deutschland eine von Kapitalmarktinteressen unabhängige Arzneimittelversorgung", sagte Gesundheitsministerin Ulla Schmidt am Dienstag in Berlin. Für die deutschen Apotheker bedeute das Urteil Rechtssicherheit.

DocMorris-Apotheke: Eine Kette bleibt dem Betreiber in Deutschland verboten
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DDP

DocMorris-Apotheke: Eine Kette bleibt dem Betreiber in Deutschland verboten

Die SPD-Politikerin fügte hinzu, das Urteil bestätige zugleich die hohe Verantwortung der Apotheker für die hochwertige Versorgung mit Medikamenten: "Ich erwarte, dass die Apothekerschaft dieser Verantwortung auch in Zukunft gerecht wird und ihre Bemühungen zur ständigen Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung fortsetzt." Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union könnten souverän entscheiden, wie sie die Arzneiversorgung ihrer Bevölkerung organisieren.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Annette Widmann-Mauz, sagte, durch das Urteil der Luxemburger Richter könne der bewährte Weg "mit unabhängigen, inhabergeführten Apotheken in Deutschland im Interesse der Arzneimittelsicherheit und -verfügbarkeit" fortgesetzt werden. Das Gericht habe anerkannt, dass sich die wirtschaftliche Unabhängigkeit des Apothekers positiv auf die Arzneiversorgung in Deutschland auswirke.

Der EuGH hatte entschieden, dass der Besitz und Betrieb einer Apotheke hierzulande Apothekern vorbehalten bleiben darf - also Discount-Ketten wie DocMorris keine eigenen Geschäfte aufmachen dürfen, sondern höchstens Lizenzläden betreiben dürfen wie jetzt schon üblich. Die Beschränkung der Niederlassungsfreiheit sei damit zu rechtfertigen, dass sie eine sichere und hochwertige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gewährleiste, argumentierten die Richter. Sie durchkreuzten damit die Expansionspläne von Europas größtem Pharmahändler Celesio, dessen Tochter DocMorris in Deutschland eine Apothekenkette plant.

DocMorris will nun abwarten, "wie das Verwaltungsgericht des Saarlandes mit dieser Antwort aus Luxemburg umgeht", sagte Gründer und Vorstandschef Ralf Däinghaus. Dort wurde der Fall zuletzt zugunsten von DocMorris entschieden. Der EuGH sei nur zur Erläuterung der europäischen Rechtslage angerufen worden: "Unsere Apotheke in Saarbrücken bleibt geöffnet, da das Verfahren noch läuft", sagte Däinghaus.

Pharmahersteller begrüßen Entscheidung

Auch der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (vfa) begrüßte die Entscheidung des EuGH: Das Urteil sei "im berechtigten Patienteninteresse", sagte vfa-Hauptgeschäftsführerin Cornelia Yzer. "Es sorgt für den Erhalt des bewährten deutschen Apothekenvertriebswegs. Aus Sicht der Hersteller innovativer Medikamente werden so zwei besonders wichtige Punkte garantiert: Arzneimittelsicherheit und Versorgungsqualität für den Patienten".

Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Fritz Becker, äußerte sich zufrieden: "Das ist ein guter Tag für den Verbraucher- und Patientenschutz in Deutschland und Europa."

Mehrere Drogeriemarktketten und Pharmagroßhändler wollten gerne in den Apotheken-Markt einsteigen und hatten daher auf eine gegenteilige Entscheidung gehofft. DocMorris ist bislang in Deutschland - außer im Saarland - nur mit Lizenzbetrieben präsent, deren Eigentümer deutsche Apotheker sind. Das ist auch künftig erlaubt. Mit einem Umsatz von gut 35 Milliarden Euro im Jahr zählt der deutsche Apothekenmarkt zu den weltgrößten.

ler/Reuters/dpa

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