Hamburg - Die AOK sieht sich gestärkt: Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes zum Schülerportal spickmich.de will die Krankenkasse nun ihre eigenen Pläne für eine Ärztebewertung im Internet vorantreiben. "Die Entscheidung bedeutet Rechtssicherheit", sagte ein AOK-Sprecher der "Berliner Zeitung".
Die AOK plant ebenfalls ein Bewertungsportal nach dem Vorbild von spickmich, allerdings für Ärzte. Der "AOK-Arzt-Navigator", der im Laufe des Jahres starten soll, zielt auf Verbesserungen der Behandlungsqualität. Bereits vor seinem Start wehren sich Ärzte, die darin online beurteilt werden sollen, gegen das neue Angebot.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am Dienstag in Karlsruhe die Revision einer Lehrerin zurückgewiesen. Die Pädagogin war von Schülern bei spickmich bewertet worden; im Unterrichtsfach Deutsch hatte sie die Note 4,3 erhalten. Sie pochte auf Löschung des Eintrags mit vollem Namen. Im konkreten Fall hatten die Karlsruher Richter keine Einwände dagegen, wie die rund 1,1 Millionen Nutzer von spickmich.de anonym ihre Lehrer benoten.
Der BGH betonte aber, dass sein Urteil keine grundsätzliche Bedeutung für andere Bewertungsportale im Netz habe. Insofern ist nicht geklärt, was die Entscheidung für die Pläne der AOK bedeutet.
Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert forderte indes gesetzliche Regelungen für andere Bewertungsportale. "Der Wildwuchs ist wahnsinnig groß", sagte er dem "Kölner Stadt- Anzeiger". "Bewertungsportale gibt es wahnsinnig viele. Und viele von diesen Bewertungsportalen bewegen sich außerhalb des rechtlich Zulässigen."
Im Prinzip sei der juristische Weg, den die Lehrerin gegen spickmich gegangen sei, der richtige. "Grundsätzlich aber - und das ist eigentlich das Hauptproblem - sind die gesetzlichen Regelungen, die wir zum Datenschutz im Internet haben, völlig unzureichend." Der Staat müsse "Kriterien festlegen für die Abwägung von Persönlichkeitsschutz und Informationsfreiheit".
wal/dpa/AP
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