Berlin - Es ist ein bitteres Urteil für die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Die bundeseigene Bank muss ihrem gekündigten Vorstand Peter Fleischer fast eine Million Euro zahlen.
KfW-Logo: Pension für den Pannenbanker
Fleischer hatte zuvor auf Fortzahlung seines Gehalts und auf spätere Pensionsansprüche geklagt. Er und sein Vorstandskollege Detlef Leinberger waren im vergangenen Jahr fristlos entlassen worden. Sie wurden dafür verantwortlich gemacht, dass die KfW am Tag der Pleite der Investmentbank Lehman Brothers noch über 320 Millionen Euro an das US-Institut überwiesen hatte.
Lehman Brothers
musste am 15. September 2008 infolge der Finanzkrise Insolvenz anmelden. Die Pleite der Großbank löste international ein Beben an den Finanzmärkten aus.
Die KfW hatte die Transaktion damals damit begründet, dass an dem betreffenden Tag automatisch eine vertraglich vereinbarte Überweisung von 300 Millionen Euro an die US-Bank ausgeführt wurde. Für die KfW war der Vorfall die zweite Panne innerhalb kürzester Zeit. Auch von dem Fast-Zusammenbruch der Tochterbank IKB soll der KfW-Vorstand angeblich überrascht worden sein. Die "Bild"-Zeitung bezeichnete die Bank daraufhin als "Deutschlands dümmste Bank".
Schon Mitte Juni hatte das Landgericht Frankfurt entschieden, dass die KfW auch dem Ex-Vorstand Leinberger sein Gehalt vorerst weiterzahlen muss. Auf der Kündigung fehle das Datum, deshalb sei sie möglicherweise unwirksam, urteilten die Richter. Sie gaben deshalb Leinberger recht, der gegen seine Kündigung geklagt hatte. So muss das Geldinstitut dem Ex-Risiko-Vorstand sein Gehalt vorerst weiterbezahlen - bis zum eigentlichen Ende seines Vertrags im September 2009. Insgesamt geht es damit um 330.000 Euro.
Die KfW kündigte allerdings juristische Schritte gegen das Urteil an. Die Entscheidung des Landgerichts sei die von den Beteiligten erwartete Zwischenentscheidung, teilte ein Sprecher mit. Das Urteil sei ein sogenanntes Vorbehaltsurteil, der KfW sei vorbehalten, ihre Rechte in einem Nachverfahren geltend zu machen. Das heißt konkret: Bisher hat das Gericht nur schriftliche Dokumente wie etwa die Arbeitsverträge zu Rate gezogen. In dem Nachverfahren können jetzt zusätzlich Zeugen gehört und Sachverständige geladen werden.
sam/AP/AFP
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