Montag, 23. November 2009

Wirtschaft



  • Drucken
  • Senden
  • Feedback
  • Merken
11.07.2009
 

Vattenfall vs. Deutschland

Machtkampf um Moorburg

Von Sebastian Knauer

2. Teil: Der Vattenfall-Chef ist Klimaberater der Kanzlerin

Bereits 2007 musste Vattenfall nachbessern. Um die ökologisch kritischen Temperaturwerte in der Elbe nicht zu überschreiten, sollte der Konzern "weniger heißes Wasser" in den Fluss zurückleiten. Zudem solle der Konzern sich verpflichten, das klimaschädliche Kohlendioxid, das bei der Verbrennung von Steinkohle entsteht, nach dem Stand der Technik später abzutrennen und sicher einzulagern. Diese CCS-Technik (Carbon Capture & Storage) steckt allerdings noch in der Pionierphase und wird von der Industrie als zusätzliche Kostenbelastung angesehen, da der Wirkungsgrad der Kraftwerke vermindert werde.

Im Juli 2008 fand schließlich ein Treffen im Berliner Kanzleramt statt, um die Auflagen endgültig wegzuverhandeln. Allerdings ohne Ergebnis - obwohl Vattenfall-Chef Josefsson nebenberuflich als Klimaberater der Kanzlerin tätig ist.

Vattenfall errechnete, die Klimaschutzauflagen für das Großkraftwerk bedeuteten für den Konzern "substantielle Zusatzkosten". Um die wasserschutzrechtlichen Genehmigungen durchzudrücken, klagte Vattenfall zudem vor dem Oberverwaltungsgericht Hamburg gegen die Umweltbehörde. Im September 2008 erteilte die Behörde nach einem Hinweis des Gerichts die erforderlichen Genehmigungen, allerdings mit weiteren Auflagen.

Vattenfall argumentiert nun in Washington, dass man das Kraftwerk wegen einer verminderten Wasserentnahme "im Sommer für Tage oder Wochen" ganz schließen müsse. Die Kraftwerksleistung könne sich gar um "45 Prozent" gegenüber dem "normalen Output" vermindern. Zudem bedeute die Verpflichtung, nunmehr zwei Jahre lang die Wirksamkeit einer sogenannten "Fischtreppe" in einem zig Kilometer entfernten Elbe-Stauwerk in Geesthacht zu überprüfen, eine weitere Verzögerung der Inbetriebnahme um "ein Jahr".

Sorge um den Cashflow

Gegenüber dem Washingtoner Gericht erklärte Vattenfall, dass mit den Wasserschutzauflagen "das Kraftwerk unökonomisch" werde. Zudem bedeuteten die Umweltauflagen einen "signifikanten Wertverlust" der Anlage. Wegen eines geringeren Stromverkaufs würde sich der "Cashflow des Konzerns" verringern.

Vattenfall hält an der Klage fest, obwohl das Unternehmen Anfang Juni überraschend den Bau eines Hybrid-Kühlturms ankündigt hat. Damit soll ab 2013 der Betrieb des Moorburger Werks auch bei um das 60-fache verminderter Wasserentnahme aus der Elbe gesichert werden. Den 200 Millionen Euro teuren Kühlturm will Vattenfall allerdings erst im Herbst 2009 endgültig bei den Behörden beantragen. Offenbar hofft das Unternehmen auf einen positiven Schiedsspruch aus Übersee.

Die Klage in Washington kann nach Expertenmeinung bis Jahresende verhandelt werden. Sollte es zu einer Verurteilung Deutschlands kommen, wäre dies eine Premiere. "Für die Umweltpolitik ist das ein Rückfall in die Steinzeit", urteilt Volker Dumann, Sprecher der Hamburger Umweltbehörde.

Der Bund will mögliche Kosten an das Land weiterreichen

Für Greenpeace-Experte Karsten Smid ist es "völlig absurd", die europäische Umweltgesetzgebung über eine internationale Schlichtungsstelle "auszuhebeln". Greenpeace ließ in einem Gutachten jetzt feststellen, dass Vattenfall selbst gegen die OECD-Umweltleitsätze für multinationale Unternehmen verstoße. Die Umweltorganisation wird nun Beschwerde beim Bundeswirtschaftsministerium einlegen.

Vattenfall-Sprecherin Sabine Neumann will die Vorwürfe nicht kommentieren, da es sich um ein "schwebendes Verfahren" handele.

Die Bundesregierung ist da schon weiter. Sie plant für den Fall einer juristischen Niederlage in Washington bereits die Kostenverteilung. "Im Falle einer Verurteilung besteht ein Regressanspruch gegenüber Hamburg", heißt es in einem Papier des Bundesumweltministeriums. Mit anderen Worten: Der Bund will möglicherweise entstehende Kosten an das Land Hamburg weiterreichen.

Wie ernst es Vattenfall und die von dem Energiekonzern beauftragte Hamburger Dependance der Rechtsanwaltskanzlei Luther meinen, ergibt sich aus der Gebührenregelung: Damit die Klage in Washington verhandelt werden kann, wurde vorab eine Gebühr von 25.000 Dollar auf ein Konto der Wachovia Bank in New York eingezahlt.

Social Networks

  • Twitter
  • Facebook
  • MySpace
  • deli.cio.us
  • Digg
  • Folkd
  • Google Bookmarks
  • Linkarena
  • Mister Wong
  • Newsvine
  • reddit
  • StumbleUpon
  • Windows Live
  • Yahoo! Bookmarks
  • Yigg

© SPIEGEL ONLINE 2009
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH





Service von SPIEGEL-ONLINE-Partnern