Karlsruhe - Mehr Rechte für Bankkunden: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Position von Anlegern gestärkt. Wenn ein Kunde sein Geld ausdrücklich sicher anlegen will, ist sein Bankberater in Zukunft dazu verpflichtet, ihn vor einem möglichen Vermögensverlust bei einer Insolvenz der Bank zu warnen, heißt es in dem Urteil. Damit gab das Karlsruher Gericht zwei Kundinnen der Dresdner BFI Bank Recht, die bei der Pleite des Finanzinstitutes im Jahr 2003 ihre Ersparnisse verloren hatten.
Die BFI war nicht dem Einlagensicherungsfonds der Banken angeschlossen, sondern garantierte dem Kunden im Insolvenzfall nur den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrag von 20.000 Euro. Gegenüber Kunden, die ihr Geld erklärtermaßen sicher anlegen wollten, hätte die Bank deshalb laut BGH besonders auf ihre begrenzte Absicherung für den Pleitefall hinweisen müssen.
Die beiden Frauen hatten 80.000 und 160.000 Euro in Sparbriefen und Festgeld angelegt, waren aber nach eigenem Bekunden nicht ausdrücklich auf die eingeschränkte Sicherheit hingewiesen worden - obwohl sie ausdrücklich auf eine sichere Geldanlage Wert legten. Als die Bank insolvent wurde, büßten sie einen erheblichen Teil ihres Vermögens ein. Zwar hat die Bank in ihren Geschäftsbedingungen formal korrekt auf diese eingeschränkte Absicherung hingewiesen, dies reicht aber laut BGH in diesem Fall nicht aus. Nun muss das Oberlandesgericht (OLG) Dresden erneut prüfen, ob die Kundinnen tatsächlich unzureichend beraten worden sind.
Mit dem Urteil steigt die Chance auf Schadenersatz für die rund 80 Betroffenen, die bei der BFI-Bank Beträge von bis zu einer Million Euro angelegt hatten. Sollte das Dresdner Gericht ein Verschulden der früheren Bankberater feststellen, könnten die Kläger weitere Gelder aus einer Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden beim Insolvenzverwalter einfordern
Die 1995 gegründete BFI Bank, die einzige Neugründung einer Bank in den neuen Bundesländern, war von der Bankenaufsicht BaFin im Jahr 2003 geschlossen worden und hatte wenig später Insolvenz angemeldet.
beb/dpa/AP/AFP
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Wirtschaft | Twitter | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2009
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH