Wirtschaft



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21.07.2009
 

Ärzteskandal

iPods für den Doktor

Von Markus Grill

Einfach nur ankreuzen: Der Pharma-Konzern Trommsdorff hat Hunderte von Ärzten mit Elektronikgeräten geködert, um sie zur Verschreibung bestimmter Medikamente zu bewegen. Dabei machte es der Konzern den Medizinern extrem einfach - wie Formulare zeigen, die SPIEGEL ONLINE vorliegen.

Hamburg - So einfach kann man als Arzt an einen iPod oder einen DVD-Player kommen: Für fünf Patienten gibt es einen 17-Zoll-Flachbildschirm oder einen iPod mini, für 18 Patienten einen Laptop, einen Beamer oder einen PC mit Flachbildschirm. Wer schon genügend Elektrogeräte besitzt, der kann auch Bargeld nehmen, 40 Euro gibt es pro Patient. Als Gegenleistung muss nur das Blutdrucksenkungsmittel Emestar verordnet werden - und ein AWB-Bogen ausgefüllt werden, der SPIEGEL ONLINE vorliegt.

Ausriss aus Trommsdorff-Formular: Ermunterung für Ärzte, "gewisse Zielvorgaben zu erfüllen"
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Ausriss aus Trommsdorff-Formular: Ermunterung für Ärzte, "gewisse Zielvorgaben zu erfüllen"

Das Formular hat das Pharmaunternehmen Trommsdorff im Rahmen einer sogenannten Anwendungsbeobachtung (AWB) eingesetzt und damit Ärzte geködert, ihren Patienten den Blutdrucksenker des Konzerns zu verordnen. Bei AWB handelt es sich formal um Studien, die Nebenwirkungen eines Medikaments beobachten sollen. Sie stehen in zweifelhaftem Ruf, weil viele AWB vor allem dazu dienen, den Absatz anzukurbeln.

Die Pharmafirma Trommsdorff könnte das Angebot an die Ärzte jetzt teuer zu stehen kommen: Die Staatsanwaltschaft Aachen wertet das Vorgehen als möglichen Betrug - und ermittelt inzwischen im ganzen Bundesgebiet nicht nur gegen Manager und Außendienstler, sondern auch gegen 480 Ärzte. "Ich kann nicht ausschließen, dass sich diese Zahl noch erheblich ausweitet", so der Leitende Oberstaatsanwalt Robert Deller.

"Regelung entspricht geltendem Recht"

Die Taten umfassen nach Angeben der Staatsanwaltschaft die Jahre 2004 bis 2007. Bereits im Sommer 2006 gab es nach Informationen von SPIEGEL ONLINE ein rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Aachen gegen Trommsdorff. Schon damals kritisierte das Landgericht die Ärzte-Honorierung in Form von Laptops, DVD-Recordern oder Navigationssystemen. Dadurch seien die Ärzte ermuntert worden, "gewisse Zielvorgaben zu erfüllen". Weiter heißt es in dem Urteil: "Es ist naheliegend, dass ein nicht unwesentlicher Teil der Ärzte, der beispielsweise die Honorierung durch einen Laptop anstrebt, durch dieses Ziel in der Weise motiviert wird, dass er, wenn er bislang lediglich elf Dokumentationsbögen ausgefüllt hat, drei sich bietende Gelegenheiten, das Arzneimittel Emestar verschreiben zu können, nutzt oder sogar sucht, um dadurch einen weiteren Anwendungsfall dokumentieren zu können."

Dennoch hat der damalige Trommsdorff-Geschäftsführer Ernst Mohler auch im Februar 2007 die Honorierung durch Elektroartikel verteidigt: "Wir haben Ärzten, die mehrere Patienten in die Studie einbringen konnten, angeboten, anstatt des Geldbetrages ein technisches Gerät in gleichem Wert zu erhalten. Ich weise an dieser Stelle deutlich darauf hin, dass diese Regelung geltendem Recht entspricht." Die Frage, wie viele Ärzte bundesweit derartige Elektrogeräte erhalten haben, wollte Trommsdorff dem SPIEGEL nicht beantworten. Das Unternehmen versicherte aber, "vollumfänglich mit der Staatsanwaltschaft Aachen" zu kooperieren.

Tatsächlich hält selbst die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nicht viel von dem Verfahren, das unter Ärzten auch als "Kaminstudien" verschrien ist, weil der Arzt nebst Familie sie früher quasi vor dem Kamin ausfüllte. So hat die KBV im Jahr 2005 die AWB überprüft und kam zu einem verheerenden Ergebnis: So fand sich nur bei 19 Prozent aller Studien in den Unterlagen ein Hinweis auf eine geplante Veröffentlichung der Ergebnisse.

Praktiken gehen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen

Die Praktiken gehen vor allem zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen. Sie müssen die in den AWB getesteten Präparate bezahlen - und meist handelt es sich um hochpreisige Arzneimittel. "Im Mittel liegt für in AWB eingesetzte Präparate der durchschnittliche Preis je Verordnung bei etwa 380 Euro. Er beträgt damit das Zehnfache des realen durchschnittlichen Preises je Verordnung (40 Euro)", schrieben die KBV-Autoren in ihrer Studie.

Trommsdorff ist dabei nicht die einzige Firma, die AWB offenbar aus Marketingzwecken eingesetzt hat. Auch Novartis hatte im Jahr 2006 intern ihre Bluthochdruckpräparate Diovan und Codiovan damit beworben: "Marktführerschaft: Mehr Patienten durch AWBs", heißt es in einem internen Marketing-Katalog des Konzerns, der SPIEGEL ONLINE vorliegt. Erreicht werden sollte das durch die "Rekrutierung von 35.000 Patienten". Jeder Arzt, der in der AWB für Diovan und Codiovan mitmachte, konnte damals 50 Euro pro Patient erhalten.

Als der Fall bekannt wurde, antwortete Novartis auf Nachfrage, dass die AWBs der "Beobachtung von Behandlungsmaßnahmen in der routinemäßigen Anwendung durch Arzt und Patient dienen". Die Honorierung entspreche "dem erforderlichen Aufwand für diese Tätigkeit".

Der unseriöse Umgang mit AWB ist bei Pharmakonzernen zwar verbreitet, aber nur selten lässt er sich, wie im Fall Trommsdorff oder Novartis, durch interne Unterlagen auch klar belegen. Der Heidelberger Pharmakologe und Herausgeber des Arzneiverordnungsreports, Ulrich Schwabe, plädiert deshalb für eine radikale Lösung: Er würde, nach allen Erfahrungen, die man bisher mit diesem Instrument gemacht hat, vergütete Anwendungsbeobachtungen "am liebsten ganz verbieten".

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Die neuesten Beiträge:
05.10.2009 von Marlett5:

Ich hatte darauf gestern Abend schon geantwortet, wurde aber nicht veröffentlicht. Wie funktioniert das denn bei Privatpatienten? Dort gibt es Angehörige oder Weisungsbefugte, die diese Rechnungen kontrollieren und [...] mehr...

05.10.2009 von amicus:

Also, die Antwort auf meine Frage, ob Sie denn den Patienten, die nach Ihrer Aussage kaum in der Lage sind, eine Quittung zu unterschreiben, eine Rechnung vorlegen würden, lautet ja. Mehr wollte ich gar nicht wissen. mehr...

05.10.2009 von chevy57:

Letztendlich wird es nötig sein, das Prinzip der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen abzuschaffen oder zumindest stark einzuschränken. Die Ärzte- und Kassenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss in Berlin [...] mehr...

05.10.2009 von AndyDaWiz:

Solange der Wirkstoff der gleiche war, ist das Werbung. Welcher Mediamarkt wurde fuer kostenlose Beigaben schon mal bestraft, welcher Kunde des Mediamarkst ??? Entweder haben wir ein wettbewerbliches Gesundheitssystem oder [...] mehr...

05.10.2009 von Marlett5:

Ein letzter Erklärungsversuch: Rechnung ja, weil es eine Systemumstellung bedeuten würde. Rechnung ja, weil auch die Kassenpatienten wüssten, was die in Anspruch genommenen Leistungen kosten. Möglich wären so auch [...] mehr...

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