Von Alice Chalupny
Dass die deutsche Regierung Firmen frustriert, sehen auch Wirtschaftsexperten so. Die Steuerrechtler Wolfgang Blumers von der Wissenschaftlichen Hochschule Lahr und Michael Elicker, Privatdozent von der Universität des Saarlandes, warnten in einem Aufsatz in der "Neuen Zürcher Zeitung", dass die Länder, aus denen man fliehe, mit ungerechten und ökonomisch unsinnigen Steuersystemen ihre Steuersubjekte regelrecht vertrieben. Die deutsche Steuerpolitik sei "kurzsichtig fiskalisch, wachstumsfeindlich" und bedrohe "letztlich das Steueraufkommen".
Das aber stört die deutschen Behörden wenig - im Gegenteil: Das deutsche Steuersystem wird bald um ein Gesetz reicher sein, denn der Deutsche Bundestag hat den Fiskus Anfang Juli bevollmächtigt, Steuerpflichtige, die Geschäftsbeziehungen zu nicht kooperierenden "Steueroasen" unterhalten und darüber nicht Auskunft geben, mit Sanktionen zu belegen. Das "Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung" verlangt von solchen Firmen und Privatpersonen umfangreiche Auskunfts- und Nachweispflichten. Wer nicht mit den Steuerbehörden kooperiert, muss unter anderem damit rechnen, dass der Steuerabzug von Aufwendungen aberkannt wird, die in solchen Ländern anfallen.
Warum das Gesetz für Deutschland wichtig ist, begründet Finanzminister Peer Steinbrück so: "Wer Steuern hinterzieht, der schadet dem Gemeinwesen, der verhöhnt den Rechtsstaat in Deutschland und schwächt den Staat in einer Zeit, wo dieser Staat mehr denn je handlungsfähig sein muss." Einige Länder hätten es Steuerhinterziehern in der Vergangenheit leicht gemacht, Geld bei ihnen zu parken. Die Bundesregierung verschließe jetzt diese Hintertürchen für Steuerflüchtige.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) reagierte verärgert auf die Vorlage. Zwar sei es grundsätzlich begrüßenswert, die Steuerhinterziehung weiter zu erschweren, räumte der BDI in einer gemeinsamen Stellungnahme mit anderen Wirtschaftsverbänden ein. Doch das geplante Gesetz schieße "weit über das Ziel hinaus". Der Vorschlag könne zu gravierenden Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten des Standorts Deutschlands führen. Hinter vorgehaltener Hand wurde das geplante Gesetz beim BDI bereits umbenannt: "Auskunftserzwingungsgesetz zu Lasten Dritter" heißt es dort.
Wirtschaftsverbände laufen Sturm
Derzeit erarbeitet die Regierung eine entsprechende Verordnung zum Gesetz. Ein Entwurf drang bereits an die Öffentlichkeit: Einem Bericht der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" zufolge laufen die Wirtschaftsverbände Sturm gegen das Papier. Nach der Rechtsverordnung, die der Zeitung vorliegt, soll es allein dem Bundesministerium der Finanzen vorbehalten sein, "mit Zustimmung der obersten Finanzbehörden der Länder" die Staaten oder Regionen zu benennen, die nicht zur Kooperation in Steuersachen mit den deutschen Finanzbehörden bereit sind. Bislang war vorgesehen, dass jeweils der Bundesrat zustimmen muss.
Die Verordnung soll bereits Anfang August vom Bundeskabinett verabschiedet und am 18. September vom Bundesrat abgesegnet werden. Würde eine solche Verordnung auch die Schweiz treffen, könnte dies den Geschäftsverkehr zwischen den beiden Staaten lähmen - schließlich haben Zehntausende von deutschen Unternehmen Niederlassungen in der Schweiz.
Unternehmer Stefan Flohr will keinen direkten Zusammenhang zwischen Gesetzgebung und Firmenverlagerungen ins Ausland herstellen. Standortentscheidungen würden letzten Endes aufgrund von strategischen Überlegungen gefällt, sagt er, betont aber: "Uns Klein- und Mittelständlern stößt es sauer auf, wie der Fiskus mit uns umspringt." Nicht jeder, der seine Steuern zu optimieren versuche, hege gleich kriminelle Absichten. Das deutsche Steuerrecht sei mittlerweile derart komplex, dass es schon mal vorkommen könne, dass sich Unternehmen unwissentlich falsch verhielten. Denn: "Ab zehn Angestellten ist man doch gar nicht mehr dazu in der Lage, das Thema ohne externe Hilfe zu bewältigen."
Flohr freut sich deshalb auf den Teilumzug in die Schweiz. "Da ist vieles einfacher."
Mit Material von ddp
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