München - In einem Brief warb die Deutsche Bank mit dem Logo der Deutschen Rentenversicherung für private Altersvorsorge - jetzt wehrt sich die Rentenversicherung: Nach Angaben der "Süddeutschen Zeitung" hat sie das Finanzinstitut abgemahnt und fordert, das Bankhaus dürfe die amtliche Renteninformation nicht mehr als Reklame verwenden.
Das größte deutsche Geldinstitut hatte im Juli bundesweit an Kunden einen Werbebrief verschickt, in dem ein Musterschreiben der Rentenversicherung mit dem amtlichen Briefkopf hineinkopiert war. Der Slogan des Werbebriefes lautete: "Damit haben Sie es amtlich: Die gesetzliche Rente fällt gering aus." Auf der Rückseite des Schreibens warb das Geldinstitut für die private Vorsorge mit der Deutschen Bank.
Diese Reklame bezeichnete ein Sprecher der Deutschen Rentenversicherung auf Anfrage der Zeitung als "Irreführung der Verbraucher". Das Geldhaus habe ohne Einverständnis mit der offiziellen Renteninformation geworben. Mit der persönlichen Renteninformation werden die Versicherten seit 2002 über ihre Rentenansprüche aufgeklärt. Diese sei eine wichtige Grundlage für die Planung einer zusätzlichen Altersvorsorge. "Empfehlungen für Altersvorsorgeprodukte oder Anbieter gibt die Deutsche Rentenversicherung nicht", stellte der Sprecher der Behörde klar.
Juristisch geht es bei dem Streit um die Frage, ob ein privates Unternehmen amtliche Schreiben zu Werbezwecken benutzen darf. Die Deutsche Rentenversicherung sieht darin eine Verletzung des Urheberrechts. Die Juristen des Geldinstituts halten dies dagegen für legitim.
beb/ddp
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