Wirtschaft



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04.08.2009
 

Hochpreisinsel Schweiz

Schweizer Bauer legt sich mit der EU an

Von Alice Chalupny

Die Schweiz will zum Jahresende die letzten Handelsschranken beseitigen - doch dagegen regt sich Widerstand. Ein Westschweizer Weinbauer kämpft gegen das Gesetz - und die Rezession spielt ihm dabei in die Hände.

Hamburg - Satigny ist ein kleines Paradies: Eingebettet zwischen den Flüssen Rhône und Allondon, am westlichen Zipfel des Kantons Genf gelegen, von Weinbergen durchzogen so weit das Auge reicht. Hier lebt der Biowinzer Willy Cretegny. Er ist nur einer von vielen Weinbauern im Welschland - aber einer, den man auch in der Schweizer Bundeshauptstadt Bern kennt.

Denn der Bauer mit dem kantigen Kinn und der breiten Statur gehört zu der Sorte Querdenker, die ihr Leben einer einzigen Aufgabe verschrieben haben: Cretegny will die Schweiz retten. Er kämpft gegen die Globalisierung, gegen den Freihandel und gegen Discountpreise - weil dafür aus seiner Sicht Umweltschutz und soziale Standards geopfert werden.

Doch jetzt steht Cretegny vor dem wahrscheinlich wichtigsten Projekt seines Lebens: Er will verhindern, dass die Schweiz endgültig dem Druck aus Europa nachgibt und ihre Märkte für die Produkte aus Spanien bis Tschechien öffnet. Er will verhindern, dass die Eidgenossen ihre letzten Handelsbarrieren beseitigen, mit denen sie während Jahrzehnten erfolgreich ihren Heimmarkt vor ausländischen Konkurrenten abgeschottet haben.

Was Cretegny bekämpft, trägt den etwas umständlichen Namen "Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse". Dieses Gesetz legt seit langem verbindliche Produktvorschriften fest. Sie beziehen sich auf das Produkt, die Verpackung oder auch auf die Herstellung, die Prüfung, Zertifizierung und Zulassung. Insgesamt existieren rund 30 solche Spezialgesetze und Sonderverordnungen.

Aus Rahm soll Sahne werden

Was die Schweizer schützt, ist ausländischen Herstellern ein Graus. Denn sie zwingen sie, eine "Schweizer Version" von Nahrungsmitteln, Kosmetika und Textilien herzustellen. Andernfalls ist ihnen der Absatz in der Alpenrepublik untersagt.

So müssen zum Beispiel:

  • Dosen für koffeinhaltige Getränke wie Energy-Drinks für den Schweizer Markt neu beschriftet werden - die Eidgenossen verlangen, dass der Koffeingehalt in Prozent deklariert wird. In der EU dagegen wird der Inhaltsstoff in Milliliter angegeben.
  • die Gebrauchsanweisungen, etwa für Hygieneartikel, in drei Landessprachen verfügbar sein - meistens auf deutsch, französisch und italienisch, seltener auf rätoromanisch. Der Hersteller muss dafür separate Beipackzettel drucken.
  • gewisse Begriffe "eingeschweizert" werden. Der Begriff "Sahne" ist den Eidgenossen zwar bekannt, er darf aber nicht als Produktbezeichnung verwendet werden. Stattdessen müssen Becher und Kartons die Aufschrift "Rahm" tragen.

Und das hat Folgen: Dem Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) zufolge sind diese Sondervorschriften ein Grund dafür, dass die Schweiz als Hochpreisinsel gilt. "Die Richtlinien bedeuten für den Hersteller höhere Entwicklungs-, Herstellungs- und Vertriebskosten. Zudem verzögern sie die Einführung des Produkts", schreibt das Seco in einer Stellungnahme. Für die Konsumenten würden sich daraus Nachteile ergeben, nämlich eine kleinere Auswahl an Produkten bei tendenziell höheren Preisen.

Diese Nachteile fallen umso größer aus, je kleiner der Heimmarkt ist. Im Fall der Schweiz sind sie massiv: Der kleinen Alpenrepublik mit 7,5 Millionen Verbrauchern steht der mittlerweile riesige liberalisierte EU-Binnenmarkt mit gut einer halben Milliarde Konsumenten gegenüber. Deshalb sei es nun an der Zeit, schreibt das Seco, diese Spezialvorschriften - mit ein paar wenigen Ausnahmen - über Bord zu werfen. Die geplante Gesetzesrevision werde der Volkswirtschaft einen spürbaren Wachstumsimpuls versetzen. Die Prognosen rechnen mit einem Schub von mehr als 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Zum Vergleich: Das BIP der Schweiz erreichte im vergangenen Jahr 522 Milliarden Franken, umgerechnet 342 Milliarden Euro.

50.000 Unterschriften bis Oktober

Auch die Verbraucher würden profitieren: Denn die Schweiz importierte im vergangenen Jahr Waren im Wert von rund 140 Milliarden Franken (92 Milliarden Euro) aus der EU. Die Hälfte war von preistreibenden Zulassungsvorschriften betroffen. Nach der Gesetzesrevision sollen es nur noch 19 Prozent sein. Treffen die Prognosen der Regierung ein, sparen die Konsumenten jährlich bis zu zwei Milliarden Franken (1,3 Milliarden Euro).

Biowinzer Willy Cretegny beeindruckt das alles aber nicht - im Gegenteil: Er fürchtet, dass mit der Gesetzesänderung die hohen Qualitäts- und Sozialstandards der Schweiz verschwinden könnten. Deshalb hat er gemeinsam mit seinen Mitstreitern Ende Juni ein Referendum gestartet und sammelt nun Unterschriften in der Bevölkerung.

Der Augenblick ist günstig: Denn die Rezession macht sich auch in der Schweiz bemerkbar, weshalb viele Schweizer zwar deutlich häufiger nach Billigprodukten im Discounter greifen. Gleichzeitig fürchten aber viele Schweizer um ihre Arbeitsplätze und begrüßen deshalb reflexartig protektionistische Maßnahmen. Bis 1. Oktober will Cretegny deshalb 50.000 Unterschriften zusammentragen, um einen Volksentscheid über die Gesetzesnovelle herbeizuführen.

Das könnte ihm tatsächlich gelingen: In einem ersten Statement zeigte sich Cretegny-Kompagnon Laurent Duvanel zufrieden: "Es läuft sehr gut - es kommen laufend volle Unterschriftenbögen in meinem Postfach an, das ich zweimal täglich leere", sagt er auf Anfrage. Insgesamt lägen bis jetzt 5000 bis 6000 Unterschriften vor. Zudem würden auch andere Gruppierungen sammeln: Vorwiegend mittlere und kleine Bauernvereinigungen unterstützen die Aktion.

Ob das alles am Ende aber reicht, ist noch nicht absehbar: Laut Andreas Ladner, einer der führenden Schweizer Politologen, ist es dank den elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten heute nicht mehr so schwierig, genügend Unterschriften zu sammeln - "wenn man sich geschickt anstellt", sagt Ladner. Ob eine Abstimmung an der Urne Erfolg habe, hänge stark von der konjunkturellen Entwicklung ab. "Ich gehe davon aus, dass der wirtschaftliche Aufschwung die Argumente für offene Grenzen stärken wird", sagt Ladner. "Protektionistische Maßnahmen dürften es dann deutlich schwieriger haben als heute."

Tatsächlich könnte die Abstimmung - sollten genügend Unterschriften zusammen kommen - laut Schweizerischer Bundeskanzlei frühestens am 7. März 2010 durchgeführt werden. Der zweite mögliche Termin falle auf den 13. Juni. Den definitiven Abstimmungstermin bestimmt die Schweizer Regierung. Diese begrüßt die Öffnung der Schweizer Grenzen ausdrücklich - und dürfte darum den Volksentscheid möglichst lange hinausschieben.

In der Hoffnung, dass das Volk dann befragt wird, wenn die Rezession vorbei und der Aufschwung da ist.

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insgesamt 36 Beiträge zum Forum...
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Koffein ist ein Feststoff, der wird dewogen und nicht nach Volumen verkauft. Oder geht die Autorin Pommes in der Flasche holen ?(Hallervorden Sketch) mehr...

05.08.2009 von MisterPR: Sahne!

"Sahne: Der Begriff "Sahne" ist in der Schweiz zwar bekannt, er darf aber nicht als Produktbezeichnung verwendet werden." In Österreich steht auch Topfen statt Quark auf den Ehrmanns und man sagt [...] mehr...

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05.08.2009 von sundro: Etikettenschwindel

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05.08.2009 von Der andere Genosse: ...

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