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31.07.2009
 

Finanzkrise

Brüssel segnet Bad-Bank-Gesetz ab

Die EU-Kommission hat das deutsche Bad-Bank-Modell genehmigt. Dank des Gesetzes können die hiesigen Banken nun mit Hilfe des Staates Milliardenrisiken aus ihren Bilanzen tilgen.

Brüssel - Die Entscheidung aus Brüssel kam sehr schnell: Die zuständige EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte, es gebe "jetzt ein Instrument, mit dem der Unsicherheit in Bezug auf den Wert der Vermögenswerte von Banken wirksam begegnet werden kann". Dies diene der Vertrauensbildung am Finanzmarkt. In vielen Fällen dürften aber Umstrukturierungen bei Banken dennoch kaum zu vermeiden sein.

Bd-Bank-Illustration: Bundesfinanzministerium begrüßt GenehmigungZur Großansicht
DPA

Bd-Bank-Illustration: Bundesfinanzministerium begrüßt Genehmigung

Das Bundesfinanzministerium begrüßte die Genehmigung. "Wir freuen uns natürlich, dass nun auch Brüssel grünes Licht gegeben hat", sagte eine Ministeriumssprecherin. Von einer Entlastung der Banken erhofft sich die Bundesregierung neben einer Stabilisierung der Branche vor allem größere Spielräume der Institute bei der Kreditvergabe an Kunden. Derzeit wird in der deutschen Wirtschaft die zurückhaltende Vergabepraxis der Banken heftig beklagt. In Teilen ist schon von einer Kreditklemme die Rede, was die Rezession weiter verlängern könnte.

Deutschland hat nach Angaben der Kommission zugesagt, binnen drei Monaten nach einer Bilanzbereinigung für den Begünstigten eine Rentabilitätsanalyse oder einen Umstrukturierungsplan in Brüssel einzureichen. Dieser Bericht soll auch Informationen über Bewertungsfragen enthalten. Er soll dann entsprechend der einschlägigen EU-Richtlinien geprüft werden.

Anträge nach dem Gesetz und für die Möglichkeit der Bilanzbereinigung müssen von einer Bank binnen sechs Monaten ab Einführung der Regelung gestellt werden. Falls Deutschland die Entlastungsregelung verlängern will, muss das Vorhaben bei der Kommission angemeldet und erneut geprüft werden. Zudem muss Deutschland alle sechs Monate über die weitere Entwicklung berichten.

Mit dem deutschen Modell können Banken ihre Bilanzen entlasten, indem sie faule Wertpapiere auf Zweckgesellschaften übertragen. Im Gegenzug erhalten sie dafür staatlich garantierte Anleihen. Den betreffenden Banken wird aber eine anfängliche Abschreibung von zehn Prozent auf den Buchwert der Papiere abverlangt.

mik/Reuters/dpa

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