Stuttgart - Es ist kurz vor Weihnachten, als Jörg-Michael Zentgraf beim Leeren seines Briefkastens eine böse Überraschung erlebt. Statt friedvoller Adventspost von Freunden und Verwandten flattert dem Stuttgarter die Kündigung des Mietvertrags ins Haus. Der Vermieter macht dringenden Eigenbedarf geltend und deutet an, er wolle mit seiner Lebensgefährtin eine Familie gründen.
"Ich war total erbost und frustriert", berichtet der 65-Jährige ein halbes Jahr später. Sein Ärger ist vor allem deshalb groß, weil auch seine 103 Jahre alte schwerbehinderte Mutter Eleonore ausziehen müsste, die seit gut 50 Jahren in der Stuttgarter Altbauwohnung lebt. "Das würde sie keinen Monat überleben", ist sich Zentgraf sicher, der seine Mutter seit Jahren zu Hause pflegt. Sie ist geistig noch fit, leidet aber an Arthrose und muss deshalb rund um die Uhr betreut werden.
Zentgraf holt sich Rat beim Mieterverein. Dessen Vorsitzender, der frühere SPD- Landtagsabgeordnete Rolf Gaßmann informiert Journalisten, der Fall kommt in die Zeitung. Der Vermieter habe die Wohnung in dem Gründerzeithaus, das in Eigentumswohnungen aufgeteilt wurde, erst vor wenigen Jahren gekauft - "mit dem Wissen, dass dort eine alte Mieterin wohnt und wohl in der Hoffnung, dass sich das Mietproblem auf natürlichem Wege löst", so Gaßmann.
Das große Medieninteresse hinterlässt auch bei dem Wohnungsbesitzer Eindruck. Über den Verein Haus & Grund lässt er erklären, er verzichte darauf, die Kündigung per Räumungsklage durchzusetzen. Der Geschäftsführer von Haus & Grund Stuttgart, Ulrich Wecker, erläutert, die alte Dame und ihr Sohn könnten weiter in dem Haus wohnen bleiben. Dass der Vermieter seinen Eigenbedarf an der Wohnung auf unbestimmte Zeit verschieben müsse, damit "findet er sich dann eben ab".
Für Mietervereins-Chef Gaßmann ist das Schreiben des Vermieters eine besondere Dreistigkeit: "Er versucht, seine unsoziale Tat im Nachhinein zu rechtfertigen." Gaßmann spricht von einem besonders schlimmen Fall: "Viele Menschen wollen in ihren Wohnungen alt werden. Und alte Bäume sollte man nicht versetzen."
Zumal für Jörg-Michael Zentgraf das Thema nicht erledigt ist: Denn der Grundeigentümerverein wies eigens darauf hin, dass Der Vermieter nur vorübergehend auf sein Recht zu verzichten gedenke. Sollte die Mutter in ein Pflegeheim gehen oder sterben, dann werde der Vermieter seine "rechtlich per se wirksame Kündigung" durchsetzen, hieß es in der Erklärung.
mik/dpa
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