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02.09.2010
 

Urteil zu Bagatelldelikt

Richter kassieren Kündigung wegen 1,8 Cent

Landesarbeitsgericht Hamm: 19 Jahre lang nichts angestelltZur Großansicht
dpa

Landesarbeitsgericht Hamm: 19 Jahre lang nichts angestellt

Ein neuer Fall eines Bagatelldelikts sorgt für Wirbel: Ein Angestellter lud seinen Elektroroller bei der Arbeit auf, verursachte Stromkosten in Höhe von 1,8 Cent - und wurde deshalb gefeuert. Jetzt hat das Landesarbeitsgericht Hamm die Entlassung aufgehoben.

Hamm - Starkes Signal für die Rechte von Arbeitnehmern: Nach dem Sieg der Kassiererin "Emmely" hat ein weiteres Gericht eine Kündigung wegen eines Bagatelldelikts gekippt - und auch eine Revision ausgeschlossen.

Konkret ging es um eine Firma aus dem Siegerland, die ihren Mitarbeiter rausgeworfen hatte, nachdem er den Akku seines Elektrorollers im Büro aufgeladen hatte - Kosten: 1,8 Cent. Der 41-jährige Computerfachmann wollte die Kündigung nicht auf sich sitzen lassen und zog vor Gericht.

Das Arbeitsgericht Siegen hatte die Kündigung aus dem vergangenen Jahr bereits im Januar aufgehoben. Auch die Richter in Hamm hielten die Kündigung für unwirksam. Ihre Begründung: Der IT-Experte habe 19 Jahre lang in der Firma gearbeitet und sich in der Zeit nichts zuschulden kommen lassen, hieß es in der Urteilsbegründung.

Richter erinnern an den Fall "Emmely"

Die Richter verwiesen zudem auf den bundesweit bekannten Fall der Berlinerin "Emmely". Zur Erinnerung: Am 10. Juni hatte das Bundesarbeitsgericht die fristlose Kündigung der Kassiererin aufgehoben - und damit ein wegweisendes Signal ausgesandt. "Emmely" war 2008 nach 31 Dienstjahren ohne vorherige Abmahnung entlassen worden, weil sie Leergutbelege im Wert von 1,30 Euro unerlaubt für sich eingelöst haben soll. Ihr Arbeitgeber begründete den Schritt mit einem Vertrauensverlust.

Der Fall "Emmely" hatte seit der Kündigung bundesweit für Aufsehen und Empörung gesorgt. Gewerkschafter und politische Gruppierungen gründeten das Komitee "Solidarität mit Emmely" und riefen zu Protestaktionen und Kaufboykotten auf. Sie vermuteten, dass mit der Maßnahme eine engagierte Gewerkschafterin kaltgestellt werden sollte. Zudem stand im Mittelpunkt der Debatte die Frage, ob eine fristlose Kündigung bei Bagatelldelikten noch verhältnismäßig ist.

"Emmelys" Sieg in letzter Instanz wurde von Arbeitnehmervertretern bejubelt. Heute sitzt sie wieder an der Kasse eines Supermarkts.

Auch der "Stromdieb" aus Siegen muss wieder bei seinem alten Arbeitgeber beschäftigt werden, entschieden die Richter des LAG Hamm.

yes/dpa/ddp

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Die neuesten Beiträge:
06.09.2010 von WinstonSmith.: Lieber nicht

Die Klage sollten Sie lieber sein lassen, da ein mittelbarer Vermögensschaden, also ein Schaden Dritter, nicht ersatzfähig ist. mehr...

06.09.2010 von Kand.in.Sky: .

Erstaunlich, dass es noch Firmen gibt die sich nicht bewusst sind was solche Meldungen für Folgen haben. den Sporthersteller JAKO hat kaum jemand wahrgenommen bis sie völlig überzogen gegen die Meinungsfreiheit prozessierten und [...] mehr...

03.09.2010 von Epha: Ja das gibt es.

Ja, die gibt es, ich habe selbst das Glück, bestimmt bis 67 oder länger. Ich vermute auch mehr als man denkt. Allerdings ist es viel interessanter sich über negative Dinge auszulassen. Denken Sie dieses Forum hätte soviel [...] mehr...

03.09.2010 von Epha: Btt

Was halten Sie davon: Sie schreiben mir eine Nachricht, wir kommen zusammen und versuchen gemeinsam für die Dame eine Lösung zu finden. Mal sehen was wir machen können... ok? Die besten Grüße! mehr...

03.09.2010 von Epha: Ungenau

Naja, ich wollte ihnen eigentlich verdeutlichen das es unter den von mir geschilderten Umständen gerade keine Ausnutzung ist. Dies gelang mir scheinbar nicht. Nach meiner Beobachtung wird viel Zeit darauf verwand sich innerhalb [...] mehr...

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Wann ist eine Kündigung gültig?

Einfach so jemanden entlassen - das geht in Deutschland nicht. Man braucht gute Gründe für eine ordentliche Kündigung. Juristen unterscheiden zwischen einer personenbedingten (etwa bei langer Krankheit), einer verhaltensbedingten (etwa bei Leistungsmängeln oder ungenehmigten Nebentätigkeiten) und einer betriebsbedingten Kündigung (etwa bei Stilllegung der Firma).

Fristlos gefeuert werden kann nur, wer sich schwere Fehler geleistet hat - zum Beispiel stiehlt oder Dienstgeheimnisse verrät.

In jedem Fall muss die Entlassung vorher mit dem Betriebsrat abgestimmt sein und schriftlich erfolgen mit leserlicher Unterschrift; SMS oder E-Mail sind ungültig. Für bestimmte Personengruppen wie Schwerbehinderte oder Schwangere gilt ein erhöhter Kündigungsschutz.


Weshalb Ihr Chef Sie feuern darf

Privates im Büro

Ich nehme meinen Hund mit ins Büro.

Ob das erlaubt ist, hängt vom Arbeitgeber ab. Er kann sich auf das Hausrecht berufen und es dem Mitarbeiter verbieten, den Hund mit ins Büro zu nehmen. Hält sich der Angestellte nicht an ein Verbot, kann das im Wiederholungsfall zur Abmahnung und dann auch zur Kündigung führen. "Hat der Chef aber jahrelang den Hund im Büro geduldet, kann er das nicht plötzlich ohne sachlichen Grund verbieten", sagt Volker Schneider, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Wuppertaler Kanzlei GKS.

Ich habe ein Glas mit einem Goldfisch auf meinen Schreibtisch stehen.

"Im Prinzip ist das kein Grund für eine Abmahnung oder gar Kündigung", sagt Rechtsanwalt Schneider. "Bei einem Goldfisch überwiegen wohl die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers gegenüber dem Hausrecht des Arbeitgebers." Der Goldfisch sei vergleichbar mit persönlichen Gegenständen wie Fotos oder Blumen, die der Arbeitgeber auch nicht verbieten könne.

Ich habe ein Foto meiner Freundin im Bikini auf meinen Schreibtisch stehen.

Das ist ein grenzwertiger Fall. Normalerweise überwiegt bei Fotos das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers. Sind die Bilder jedoch anstößig, könnte das ein Grund für eine Abmahnung sein. Dasselbe gilt für Pin-ups: Sie müssen vom Arbeitgeber nicht geduldet werden. Selbst wenn sie sich zum Beispiel in einem Spind befinden.

Eine Zigarette zu viel

Schummeln bei Schwangerschaft, Krankheiten und im Lebenslauf

Den Vorgesetzten beleidigen

Eine Überstunde zu wenig

Bleistiftklau und Privatbriefe im Büro

Mailen und Telefonieren - nicht dienstlich






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