Wirtschaft



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16.10.2000
 

Vor Börsengang

Staatsanwalt prüft Anzeige gegen AWD

Gegen den Finanzdienstleister AWD, der diese Woche an die Börse gehen will, werden immer neue Vorwürfe laut. Inzwischen hat sich auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

Hannover - Der Bund für Kapitalanleger hat Anzeige wegen Betrugs gegen das hannoversche Unternehmen Allgemeiner Wirtschaftsdienst (AWD) erstattet. AWD soll potenzielle Investoren nur unzureichend über die Lage des Unternehmens aufgeklärt haben. Die Staatsanwaltschaft Hannover untersucht jetzt, ob die Vorwürfe für ein Ermittlungsverfahren ausreichen.

Ein AWD-Sprecher sagte, er könne den Hintergrund der Strafanzeige nicht erkennen. Das Unternehmen habe sich gründlich auf den Börsengang vorbereitet, sagte der Sprecher. Er sei überzeugt, dass private wie institutionelle Anleger weiterhin an die Ertragsperspektive glaubten und ihre Zeichnung bestätigten.

Das Unternehmen hatte nach Medienberichten über drohende Klagen seinen Börsenprospekt zweimal erweitert und am Sonntag den Börsengang von Dienstag auf Donnerstag verschoben. Die Zeichnungsfrist wurde bis Mittwoch verlängert, allerdings würden keine gänzlich neuen Bestellungen angenommen, sagte der Sprecher.

Ursprünglich wollte AWD den Ausgabepreis am Montag bekannt geben, jetzt wird es Mittwoch. Nach den negativen Schlagzeilen wird er wahrscheinlich am unteren Ende der Preisspanne von 54 bis 62 Euro liegen. Im vorbörslichen Handel notierte die Aktie am Montag zwischen 54 und 58 Euro.

Kunden werfen AWD vor, sie mit der Vermittlung des so genannten Dreiländerfonds in den neunziger Jahren schlecht beraten zu haben. Auf Grund von Missmanagement sei der Fonds weit hinter den Rendite-Erwartungen zurückgeblieben. Laut Presseberichten drohen einige der Kunden mit Schadensersatzklagen. AWD verteidigt sich mit dem Hinweis, dass man auf die Risiken des Fonds hingewiesen habe. Bei den Negativ-Berichten handele es sich um "Störmanöver" der Konkurrenz.

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