20. Oktober 2005, 21:14 Uhr

Erster Verhandlungstag

Mannesmann-Urteil steht auf der Kippe

Es sieht nicht gut aus für Josef Ackermann: Nach dem ersten Tag des Revisionsverfahrens scheint eine Wiederauflage des spektakulären Mannesmann-Prozesses gegen den Deutsche-Bank-Chef und seine Mitangeklagten wahrscheinlich.

Karlsruhe - Es sei "ganz gut gelaufen", erklärte Bundesanwalt Gerhard Altvater vorsichtig nach dem ersten Sitzungstag. "Der bisherige Verlauf der Verhandlung sieht wohl so aus, dass wir mit unserem Anliegen gute Karten haben." Die Anklagebehörde habe mit ihren Argumenten zur Aufhebung der Urteile sicherlich Eindruck erzeugt.

Ankläger Altvater, Wehowsky: "Ganz gut gelaufen"
DDP

Ankläger Altvater, Wehowsky: "Ganz gut gelaufen"

Ackermann-Anwalt Klaus Volk räumte "harte und kritische Fragen" der Richter ein, sprach aber von einer fairen Verhandlung. Der Strafsenat sei überhaupt nicht festgelegt, sondern er suche nach Antworten. Die Intensität, mit der das Gericht den Fragen nachgehe, sei überraschend erfreulich.

Alles in allem sind sich Beobachter jedoch einig: Es sieht nicht gut aus für Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und seine Mitangeklagten. In dem Revisionsverfahren muss er sich unter anderem mit Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser und Ex-IG-Metall-Chef Klaus Zwickel erneut gegen den Vorwurf der Untreue verantworten. Es geht um die Zahlung von rund 57 Millionen Euro an aktive und frühere Mannesmann-Manager, die im Zuge der Übernahme durch den britischen Telekomkonzern Vodafone als "Leistungsprämien" geflossen sind. Das Düsseldorfer Landgericht hatte die sechs Angeklagten 2004 freigesprochen. Sie hätten mit der Entscheidung für die Millionenzahlungen gegen Unternehmensinteressen verstoßen, allerdings sei dies nicht nicht vorsätzlich geschehen, hieß es damals.

Mehrmals ließ das Karlsruher Gericht heute Zweifel an dieser Entscheidung in dem wohl spektakulärsten Wirtschaftsverfahren der bundesdeutschen Geschichte erkennen. Richter Gerhard von Lienen deutete in der mündlichen Verhandlung an, Ackermann habe als Mitglied des Aufsichtsratspräsidiums von Mannesmann möglicherweise doch um die Fragwürdigkeit seines Tuns gewusst, als er eine Prämie von drei Millionen Euro für den damaligen Aufsichtsratschef Joachim Funk billigte. Funk hatte eine Millionen-Prämie verlangt und dann selbst mit dafür gestimmt. Schon diese Tatsache sei "etwas, das eigentlich jedem auffällt, dass das nicht in Ordnung ist", kritisierte der Berichterstatter des dritten Strafsenats.

Auch die Wirtschaftsprüfer der KPMG hätten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zahlung an Funk angemeldet, die nicht endgültig ausgeräumt worden seien. "Wenn man alle Punkte zusammenbringt, hat man doch wenigstens Zweifel, dass man die Behauptung eines Irrtums übernehmen kann", erklärte von Lienen. Dazu finde er im Urteil des Düsseldorfer Landgerichts jedoch wenig.

Angeklagter Esser: "Keine Geschenke verteilt"
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Von Lienen nahm auch die Millionen-Prämien für Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser aufs Korn. Er habe nirgendwo gelesen, dass nachträgliche Erfolgszahlungen zulässig seien, wenn sie nicht vorab vereinbart waren, sagte er. Auch der Vorsitzende Richter Klaus Tolksdorf warf die Frage auf, ob Zahlungen an die Manager ohne eine Gegenleistung nicht doch Vermögenspflichten verletzt hätten.

Ackermann-Anwalt Kempf versuchte dagegen zu halten, die Millionen für Esser seien eine Erfolgsprämie und nicht etwa doppelte Bezahlung gewesen. "Es sind hier keine Geschenke verteilt worden", sagte er. Morgen ab neun Uhr tritt der Gerichtshof erneut zusammen, ein Urteil wird jedoch frühestens in einigen Wochen erwartet. Mit der Vertagung wird zum ersten Mal seit Jahren eine Verhandlung vor dem BGH länger als einen Tag dauern.


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