24. Oktober 2005, 16:37 Uhr

Hartz IV

Clement beziffert Missbrauchsquote auf 20 Prozent

Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement hat die Quote der Missbrauchsfälle bei Hartz-IV-Empfängern auf 20 Prozent beziffert. Der Sozialdemokrat kündigte Gegenmaßnahmen an.

Frankfurt am Main - Als einen der Hauptgründe nannte der SPD-Politiker in der "Welt" die scheinbare Trennung von Bedarfsgemeinschaften, die zu erheblichen Mehrausgaben führe. Dies wurde von der Bundesagentur für Arbeit bestätigt. Auf Widerspruch stieß Clement dagegen bei Sozialverbänden und in der SPD.

"Ich schätze, dass rund 20 Prozent der Menschen, die das Arbeitslosengeld II beziehen, nicht anspruchsberechtigt sind", sagte Clement der Zeitung. Stichproben hätten gezeigt, dass zehn Prozent der Empfänger das Arbeitslosengeld II zu Unrecht bekämen. Hinzu kämen 20 Prozent Bezieher, die entweder telefonisch nicht erreichbar seien oder eine Antwort verweigerten. "Schlicht nicht in Ordnung" ist laut Clement das Aufsplitten von Partnerschaften und familiären Bindungen.

Der Minister, der der neuen Regierung nicht angehören wird, stellte Gegenmaßnahmen in Aussicht. So will er dem Bericht zufolge in den Koalitionsverhandlungen noch durchsetzen, dass Arbeitslose unter 25 Jahren, die noch keine abgeschlossene Ausbildung haben, zur Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern zählen. Sie würden dann nur noch 80 Prozent des Regelsatzes erhalten.

Indessen warf der Paritätische Wohlfahrtsverband Clement "unseriöse Stimmungsmache" vor. Die von ihm ins Feld geführte Telefonaktion lasse keinerlei statistische Rückschlüsse auf das tatsächliche Missbrauchsverhalten oder gar eine Missbrauchsquote zu. Der Verband forderte Clement auf, "die Verbreitung derartiger Horrorzahlen einzustellen".

Auch der SPD-Wirtschaftsexperte Rainer Wend widersprach dem scheidenden Wirtschaftsminister. "Ich glaube, der Missbrauch beim Arbeitslosengeld II ist von untergeordneter Relevanz", sagte Wend der "Netzeitung". Allerdings gebe es einen gesetzliche Fehlanreiz, Bedarfsgemeinschaften künstlich zu teilen. Wend schlug deshalb vor, "im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen über Ein-Euro-Jobs und über weitere Anreize im Niedriglohnsektor zusätzliche Arbeitsplatzangebote zu schaffen". Deren Annahme müsste dann auch durchgesetzt werden.


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