Nürnberg/Hannover - Im Streit um millionenschwere Außenstände hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) mehreren säumigen Kommunen mit dem Stopp von Miet- und Heizkostenzahlungen an Langzeitarbeitslose gedroht. In Städten und Kreisen, die der BA bis zum 15. Juni keine Einzugsermächtigung zum Abbuchen entsprechender Beträge erteilten, werde die BA vom 1. Juli an die Zahlungen der Leistungen an Hartz-IV-Betroffene einstellen, teilte eine BA-Sprecherin heute in Nürnberg mit. Sie bestätigte damit einen Bericht der in Hannover erscheinenden "Neuen Presse".
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Nach Angaben der BA sind die Außenstände entstanden, weil sich einige Städte und Kreise geweigert haben, der BA die als Vorleistungen erbrachten Miet- und Heizkosten für Arbeitslosengeld-II-Empfänger zu erstatten. Inzwischen summierten sich die Außenstände auf rund 220 Millionen Euro. Daraus entstehe der Bundesagentur ein wirtschaftlicher Schaden, den sie nicht hinnehmen könne. Die meisten Kommunen hätten daher der BA eine Einzugsermächtigung erteilt oder eine sofortige Rückzahlung garantiert.
Ausgelöst wurde der Konflikt im Zusammenhang mit der Hartz-IV-Reform. Diese sieht eine Betreuung von Langzeitarbeitslosen und erwerbsfähigen Sozialhilfeempfängern in von BA und Kommunen gemeinsam betriebenen Jobcentern vor. Während das Arbeitslosengeld II vom Bund getragen wird, sind die Städte und Kreise für die Miet- und Heizkosten der Betroffenen verantwortlich. Nach dem Grundsatz "alle Leistungen aus einer Hand" wurde die BA jedoch dazu verpflichtet, auch diese Gelder als Vorleistungen an Betroffene zu überweisen, um sie dann von den Kommunen zurückzufordern.
kaz/dpa/ddp
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