Bremen - Das Landgericht Bremen erklärte vier Preiserhöhungen des Bremer Energieversorgers swb seit Oktober 2004 für unwirksam. Die Klauseln in den Verträgen von 58 Klägern seien für die Kunden nicht durchschaubar und nicht präzise genug, begründeten die Richter ihre Entscheidung in dem Zivilverfahren.
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Nach Angaben der Verbraucherschützer geht es bei den Preiserhöhungen der swb bei gut 100.000 Kunden um ein Volumen von 50 Millionen Euro. Swb gab dazu keinen Kommentar ab. Der Energieversorger will gegen das Urteil Berufung einlegen, da es nicht nur Auswirkung auf die 58 erfolgreichen Kläger, sondern auch auf andere Kunden hätte.
Swb hatte den Gaspreis in vier Stufen um 1,54 Cent je Kilowattstunde auf 5,55 Cent angehoben. Dabei stützte sich das Unternehmen auf Vertragsklauseln, die bei einer Steigerung von Lohnkosten oder Heizölpreisen einseitige Preisanhebungen des Versorgers zulassen. Gegen die Erhöhungen hatten nach Schätzungen einer Bürgerinitiative bis Mai rund 15.000 Kunden Widerspruch eingelegt.
Bundesweite Zahlungsverweigerungen von Verbrauchern
Nach Ansicht der 8. Zivilkammer des Bremer Landgerichts müssen Preisänderungsklauseln für die Kunden klar und verständlich sein. Sie müssten ihnen ermöglichen, die Berechtigung einer Preiserhöhung anhand der Klausel selbst zu prüfen. Die Kammer wies dabei ausdrücklich auf das so genannte Flüssiggas-Urteil des Bundesgerichtshofs hin.
Der BGH hatte im September 2004 entschieden, dass für einen langfristig gebundenen Kunden bereits bei Vertragsabschluss erkennbar sein müsse, in welchem Umfang Preisanhebungen auf ihn zukommen könnten. Mit Hilfe der entsprechenden Vertragsklauseln müsse er außerdem selbst die Berechtigung einer Preiserhöhung überprüfen können. Damit lasse sich unter anderem verhindern, dass Lieferanten nachträglich ihren Gewinnanteil erhöhen.
Der Streit um die Angemessenheit der Bremer Gaspreise insgesamt sei mit dem Urteil vom Mittwoch noch nicht entschieden, teilte die Verbraucherzentrale mit. Man prüfe, ob auch eine Klage wegen "Unbilligkeit" erhoben werden sollte. Dabei müsse dann die Preiskalkulation des Lieferanten offen gelegt werden.
Die teilweise drastischen Gaspreisanhebungen der Energieversorger unter Berufung auf gestiegene Ölpreise haben bundesweit Zahlungsverweigerungen von Verbrauchern und Klagen ausgelöst. Bereits im April hatte das Landgericht Hamburg nach einer Sammelklage von "Gas-Rebellen" angekündigt, die gesamte Preisbildung des Energiehändlers E.on Hanse zu überprüfen.
ank/dpa/AP
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