Frankfurt - Von Arbeitslosengeld II wird Peter Hartz wohl auch in Zukunft nicht leben müssen. Doch die VW-Affäre um Bordellbesuche und Lustreisen könnte den 65-Jährigen im Fall einer Verurteilung noch weit mehr kosten als die drohende Geldstrafe. Denn sollte Hartz nicht freigesprochen werden, wird die Versicherung AIG wohl rund 4,5 Millionen Euro von dem Ex-Volkswagen-Vorstand zurückfordern, wie die "Financial Times Deutschland" berichtet.
Ex-Personalchef Hartz: "Puff-Police" deckt nur unwissentlich verursachte Schäden
Man habe den Schadensersatz nur bezahlt, weil Hartz versichert habe, Aufenthalte an Vergnügungsstätten stets aus eigener Tasche finanziert zu haben, hieß es aus der Versicherung. Eine Verurteilung wegen Untreue könnte frühere Aussagen von Hartz jedoch widerlegen und so die Grundlage für Rückzahlungen schaffen. Obwohl die Schadensersatzzahlungen an VW flossen, wäre es dann möglich, dass der Erfinder und Namensgeber der Arbeitsmarktreformen in diesem Fall persönlich haftbar gemacht wird.
Hartz steht in besonderer Kritik, weil er das so genannte "Vier-Augen-Prinzip" bei 35 seiner VW-Mitarbeiter abschaffte. Der damalige Betriebsratschef Klaus Volkert, Ex-Skoda-Manager Helmuth Schuster und Ex-VW-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer hatten die neuen Vollmachten damals ausgenutzt.
Offiziell schweigen VW und AIG zum Bericht der "FTD". Unabhängig davon, ob Hartz zahlen muss oder nicht, droht ihm bei Verurteilung eine weitere Geldstrafen und sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
bay/dpa-afx
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