Nürnberg/Mainz - Bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) heißen Arbeitslose nicht einfach "Arbeitslose". Stattdessen werden sie eingeteilt: So genannte Marktkunden finden nach Einschätzung der BA weitgehend alleine einen neuen Job und benötigen allenfalls Unterstützung bei der Suche. Bei Beratungskunden ist der Hilfebedarf etwa durch Förderprogramme größer. In die dritte Gruppe der Betreuungskunden sollen nur Arbeitslose fallen, deren Job-Aussichten selbst durch Förderinstrumente nicht merklich verbessert werden können. Diese Einteilung hat der Bundesrechnungshof (BRH) jetzt kritisiert.
Bundesagentur für Arbeit: Zuordnung in Fallgruppen in 36 Prozent aller Fälle nicht nachvollziehbar
Die BA wehrt sich gegen den Fernsehbericht. Die Zitate seien aus dem Zusammenhang gerissen, erklärte BA-Sprecher Ulrich Waschki. Das ARD-Magazin suggeriere, die BA schiebe so genannte Betreuungskunden ab. Dies sei nicht der Fall. Die Kritik des BRH betreffe nur Einzelaspekte der Einteilung. Insgesamt sei diese auch laut BRH ein "wirksames und wirtschaftliches Vorgehen".
Bei bestimmten Langzeitarbeitslosen mache es allerdings keinen Sinn mehr, ihnen einfach Fortbildungen zu genehmigen, so Waschki weiter. Sie müssten erst in Trainingsmaßnahmen und Praktika an regelmäßige Arbeit gewöhnt werden. Auch für diese schwer vermittelbaren Fälle habe man in diesem Jahr ein 200-Millionen-Euro-Programm aufgelegt.
bay/dpa/Reuters
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