Hamburg – Die Arbeitsagenturen gehen immer härter gegen Arbeitslose vor, die sich nicht an die verschärften Regeln halten. Gegen mehr als eine halbe Million Arbeitslose wurden im vergangenen Jahr so genannte Sperrzeiten verhängt. Im Schnitt erhielten die Arbeitslosen dadurch rund fünf Wochen lang kein Arbeitslosengeld. Von Mai bis Dezember 2005 hatte es nur 261.000 solcher Fälle gegeben.
Bundesagentur für Arbeit: Wer sich nicht an die verschärften Regeln hält, dem wird das Arbeitslosengeld gestrichen.
Als Beispiele nennt das Blatt mehrere Einzelfälle. So wurde einer arbeitslosen Verkäuferin aus Köln das Arbeitslosengeld zwölf Wochen lang gestrichen, weil sie zu einem Vorstellungsgespräch ohne triftigen Grund nicht erschienen war. Ein männlicher Arbeitsloser aus Berlin nahm an einer Weiterbildung teil, musste den Kurs aber abbrechen, weil er betrunken erschienen war. Auch hier wurde die Zahlung des Arbeitslosengelds zeitweise ausgesetzt.
wal/AFP
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