Karlsruhe - An deutschen Gerichten, so spotten Kenner der Szene, hat ein System Einzug gehalten, wie man es vom Flughafen kennt. Es gibt Kurz-, Mittel- und Langstreckentarife. Wer einen Prozess durch ein Geständnis abkürzt, kommt billig davon. Wer hartnäckig bestreitet und sich womöglich wehrt, kriegt halt ein paar Jahre mehr.
Peter Hartz im Gericht: Auf der Kurzstecke
Längst hat sich für solche "verfahrensbeendenden Absprachen" auch unter Juristen das Wort "Deal" eingebürgert, das den schillernden Charakter des "Handels mit der Gerechtigkeit" deutlich macht. Gerade in Wirtschaftsprozessen ist die Absprache inzwischen die Regel; nach Schätzungen sollen rund 80 Prozent inzwischen so erledigt werden.
Eigentlich eine Win-Win-Situation, würde man in der Wirtschaft sagen: Das Gericht wird ein kompliziertes Verfahren los, der Verteidiger beschert seinem Mandanten ein mildes Urteil, und der Staatsanwalt beschafft sich - wie im Fall Hartz - Munition für weitere Prozesse.
Generalbundesanwältin Monika Harms, eine vehemente Kritikerin, spricht dagegen von einem "Flächenbrand": "Wir fahren den Strafprozess vor die Wand", prognostizierte sie im Frühjahr. Auf dem Spiel steht nämlich ein hohes Prinzip des Strafprozesses, die Ermittlung des wahren Sachverhalts, die beim kurzen Prozess naturgemäß kursorisch bleibt. Auch die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) stemmt sich dagegen, die Absprache zum Regelfall zu machen: "Würde damit nicht unsere Rechtskultur gefährdet und die Justiz damit an Glaubwürdigkeit verlieren?"
Stelleneinsparungen in der Justiz
Beobachten ließ sich das im Mannesmann-Prozess - kein klassischer Deal "Geständnis gegen milde Strafe", aber eine Einstellung gegen Geldauflage. In der Bevölkerung blieb der bittere Beigeschmack zurück, Prominente wie der Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann könnten sich vor Gericht freikaufen.
Dennoch, Bundesgerichtshof (BGH) und Rechtspolitik haben dem Druck der Praxis inzwischen nachgegeben. Der BGH, der dem Deal schon 1997 einen rechtlichen Rahmen geben wollte, mahnte 2005 eine gesetzliche Regelung an. Das Bundesjustizministerium reagierte vergangenes Jahr mit einem Referentenentwurf, der aus dem Hinterzimmer-Gemauschel ein transparentes und rechtsstaatliches Verfahren machen soll.
Eine der Hauptursachen der hohen Deal-Bereitschaft: Die Justiz hat in den vergangenen Jahren erheblich Stellen eingespart. In einer Vielzahl großer Wirtschaftsstrafverfahren sei eine adäquate Bestrafung allein deshalb nicht möglich, "weil für die gebotenen Aufklärung derart komplexer Sachverhalte keine ausreichenden justiziellen Ressourcen zur Verfügung stehen", diagnostizierte Ende 2005 der 5. BGH-Strafsenat - seinerzeit noch unter Vorsitz von Monika Harms.
Erste Liga der Verteidiger
Der Drang zur "streitigen Verhandlung" wird zusätzlich dadurch gedämpft, dass in Wirtschaftsvertreter meist jemand aus der ersten Liga der Strafverteidiger aufbieten können; für Hartz kam Egon Müller, eine der Topadressen in der Republik. Solche Leute wissen, wie man ein Gericht zur Weißglut bringt. Allerdings ist die Justiz nicht nur Getriebener - auch sie zeigt gern mal die Instrumente vor.
Die Braunschweiger Oberstaatsanwältin Hildegard Wolff hatte gegenüber der "Zeit" bestätigt, dass man im Hartz-Prozess als Gegenleistung für das Geständnis keine Prostituierten aufmarschieren lasse - was für den gefallenen VW-Star der Gau gewesen wäre.
Davon sind auch Richter sind nicht immer frei. Als vor dem Landgericht Paderborn, es ging um Menschenhandel, der Verteidiger sperrige Beweisanträge zu Zeugen aus der Karibik in die Debatte brachte, fiel dem Vorsitzende plötzlich ein, man könnte den Angeklagten ja in Untersuchungshaft nehmen. Rasch lag ein Geständnis auf dem Tisch, das Urteil fiel, wie angekündigt, milde aus. Und als der Angeklagte auf die Frage nach einem Rechtsmittelverzicht nicht gleich reagierte, herrschte der Richter ihn an: "Herr L., nicken Sie, nicken Sie!"
Der BGH kippte das Urteil im Jahr 2004.
itz/dpa-AFX
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