30. März 2007, 14:54 Uhr

Streit um Stütze

Ein BMW, ein Jaguar - und Hartz IV

Von Hasnain Kazim

Ab wann ist man bedürftig? Und wie beweist ein Mensch, der mal sehr gut verdient hat, dass er nun plötzlich Hilfe braucht? In Nordrhein-Westfalen führen ein 61-Jähriger und die zuständige Behörde einen Kleinkrieg um Hartz IV - und beide Seiten haben ihre Gründe.

Hamburg - Jürgen S. ist das Schicksal widerfahren, vor dem sich jeder Arbeitnehmer fürchtet: Mit Mitte 50 wurde er arbeitslos. Das Duisburger Unternehmen, für das der promovierte Bauingenieur bundesweit im Einsatz war, kündigte ihm im Jahr 2002 aus betriebsbedingten Gründen. Eineinhalb Jahre später war der Laden ohnehin pleite, sagt S. So weit, so tragisch.

Protest gegen Hartz IV: Offenlegung sämtlicher Vermögensverhältnisse
DDP

Protest gegen Hartz IV: Offenlegung sämtlicher Vermögensverhältnisse

S. rechnete damit, dass der Staat ihm nun helfen werde. "Mehr als zwei Drittel meines Lebens habe ich in das Sozialsystem eingezahlt, viele Jahre davon immer den Höchstsatz", sagt der inzwischen 61-jährige Mann aus dem nordrhein-westfälischen Dorsten. "Ich bin davon ausgegangen, dass mir geholfen wird, bis ich einen neuen Job habe." S. hatte immer gut verdient, ein Haus abbezahlt, fuhr schöne Autos. Sein Sohn lebte bis dahin bei ihm, S. ist geschieden.

Die plötzliche Arbeitslosigkeit machte sich finanziell nicht sofort bemerkbar: Rund drei Jahre lang erhielt S. staatliche Unterstützung, zuerst Arbeitslosengeld, später Arbeitslosenhilfe. "Das Geld, das ich erhielt, richtete sich nach meinem früheren Verdienst", sagt S. Das Leben war trotz des Jobverlustes noch einigermaßen finanzierbar. S. hatte sein Haus im April 1997 an eine Frau verkauft, die S. von der Arbeit her kannte und die in einer später von S. gegründeten Firma, die er nebenbei betrieb, arbeitete. S. sagt, er beglich mit dem Erlös seine Schulden. Er mietete das Haus von dieser Frau zurück, anfangs lebten auch noch seine Ehefrau und sein Sohn dort. Nach der Scheidung zog die Frau aus, der Sohn blieb.

Ärger mit der neuen Sachbearbeiterin

S. glaubte zunächst noch, er werde schon wieder einen Job finden, "ich hatte ja gute Beziehungen", sagt er. Er stellte fest: All die Leute, die er kannte, waren schon selbst im Ruhestand oder arbeitslos. "Die Alten waren weg, jetzt waren die Jungen am Ruder." S. ließ sich auf die sogenannte 58-er-Regelung ein: Er erhält ab 58 bis zum Eintritt des Rentenalters unter vereinfachten Bedingungen staatliche Hilfe und muss keine regelmäßigen Bewerbungen mehr nachweisen. Dafür verschwindet er - alter Politikertrick - aus der Arbeitslosenstatistik.

Doch im Januar 2005 kam Hartz IV. Und zwei Monate später eine neue Sachbearbeiterin in der für das Arbeitslosengeld II zuständigen Behörde, der Vestischen ARGE Dorsten, benannt nach der Region, dem Vest Recklinghausen. Und damit wurde im Leben von Jürgen S. alles anders.

Die Behörde verlangte von S. die Offenlegung seiner Vermögensverhältnisse. "Die wollten sogar die Kontoauszüge meines Sohnes sehen, der gerade eine Ausbildung angefangen hat." S. folgte der Aufforderung widerwillig. S. lebte inzwischen mit seinem Sohn in einer Zweizimmerwohnung innerhalb des alten Familienhauses. Am Ende verlangte die Behörde, sein Sohn solle, da er in einer Bedarfsgemeinschaft mit S. lebe, die Hälfte der Miete zahlen - etwa 250 Euro im Monat. Der Sohn zog daraufhin sofort aus.

Als die Ehefrau das Haus verlassen hatte, war die Hauseigentümerin eingezogen. "Aber nicht in meine Zweizimmerwohnung", betont S., das Appartement sei getrennt vom Rest des Hauses. Die beiden bilden eine Bedarfsgemeinschaft, behauptet dagegen die ARGE - und wollte auch die Besitzverhältnisse der Frau durchleuchten, um sie bei der Beurteilung der Bedürftigkeit von S. heranzuziehen. Sohn, Ex-Frau und Vermieterin wurden befragt. "Selbst meine 84-jährige Mutter haben die ausgehorcht", sagt S. "Ich komme mir vor wie in einer Diktatur." Fast zwei Jahre lang dauerte das Hin und Her.

Behörde setzt Eilbeschluss eines Gerichts nicht um

Das Ergebnis der Überprüfung war negativ für S.: Das Arbeitsamt meldete ihn Anfang Dezember 2006 von der Krankenversicherung ab, kurz vor Weihnachten teilte man ihm schriftlich mit, er werde kein Geld vom Staat mehr erhalten. "Seltsamerweise bekam ich dann am 27. Dezember doch noch einmal Geld für Januar dieses Jahres überwiesen", sagt S. "Man sieht daran, wie chaotisch es in der Behörde zugeht."

S. legte Widerspruch ein. Die Sache landete vor dem Sozialgericht in Gelsenkirchen. Das entschied Mitte März in einem Eilbeschluss, dass die ARGE S. "bis zur Entscheidung in der Hauptsache Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes" zu zahlen habe, und zwar ohne Berücksichtigung irgendwelcher Personen einer möglichen Bedarfsgemeinschaft.

Die ARGE hat diesen Eilbeschluss bis heute nicht umgesetzt. Sie will ihn anfechten. "Solche Fälle sind unser Tagesgeschäft, wir wissen sehr genau, wie groß unsere Erfolgsaussichten sind. Wären sie nicht groß, würden wir nicht dagegen vorgehen", sagt Ulrich Lammers, Geschäftsführer der übergeordneten Vestischen Arbeit Kreis Recklinghausen. Zu dem konkreten Fall S. mag er sich aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht äußern. "Ich darf dazu öffentlich nichts sagen."

Der Eilbeschluss selbst beinhaltet Fakten, die zumindest verwundern. S. behauptet, nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit seiner Vermieterin zu leben. Gleichwohl geben die Besitzverhältnisse an Haus und Fuhrpark Rätsel auf. So ist S., obwohl er das Haus vor Jahren verkauft hat, noch immer als Vertragspartner des örtlichen Energieversorgers RWE eingetragen. Der Jaguar seiner Vermieterin ist mit einer Police versichert, auf der sein Name steht. Besteht also doch eine eheähnliche Beziehung? Außerdem ist S. Halter und Versicherungsnehmer eines BMW, für den sein Sohn die Leasingrate zahlt. Grund genug, ihm Hilfe zu verweigern? Nur weil S., der nach eigenen Angaben kein Auto besitzt und nicht mit seiner Vermieterin liiert ist, seinem Sohn und der Frau seinen günstigen Versicherungstarif anbietet?

Argwohn bei den ARGE-Sachbearbeitern

Bei den ARGE-Mitarbeitern wecken diese Fakten jedenfalls Argwohn: Kann so jemand bedürftig sein? Die Gesamtumstände der Lebensverhältnisse ließen darauf schließen, dass aus dem Einkommen und Vermögen von Sohn und Vermieterin der Lebensunterhalt von S. sichergestellt werden könne, begründet die ARGE ihre Haltung.

S. und das Erwerbslosen Forum Deutschland, eine Interessenvertretung für Arbeitlose, finden es skandalös, dass sich die Behörde über einen Gerichtsbeschluss hinwegsetzt und weiterhin nichts zahlt. Welchen Wert habe dann ein Eilbeschluss eines Gerichts? "Das ist kein Einzelfall, solche Geschichten kommen, seitdem Hartz IV in Kraft ist, regelmäßig vor", heißt es beim Forum. S. wurde von den ARGE-Sachbearbeitern bisher vertröstet - man werde sich demnächst bei ihm melden. "Bis heute ist nichts geschehen", sagt er.

Richterin Kornelia Steffen, Pressesprecherin am Gelsenkirchener Sozialgericht, betont, dass nur ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz die Behörde von der sofortigen Zahlung des Arbeitslosengelds II entbinden würde. Ein solcher Antrag liege bislang nicht vor. "Nur die Absicht, gegen den Beschluss vorzugehen, hat keine aufschiebende Wirkung", sagt sie. Behördenchef Lammers weist den Vorwurf, sich nicht an Recht zu halten, zurück. "Wir kennen uns im Sozialrecht bestens aus", erklärt er.

S. hat nun einen Anwalt eingeschaltet und droht dem Leiter mit Haft, sollte der Eilbeschluss nicht umgesetzt werden. Schließlich rechne er mit einer Kündigung seines Mietvertrags, sagt S. Er könne seine Miete nicht mehr zahlen. Das Erwerbslosen Forum zitiert S. sogar mit den Worten, er habe "schon eine fristlose Kündigung" seiner Wohnung erhalten "und seit Tagen nichts mehr zu essen". Ganz so schlimm, sagt S., sei es zwar noch nicht. "Aber ich lebe auf Pump. Man kann sich vorstellen, wie das ist, wenn man alle paar Tage Freunde fragen muss, ob sie einem ein paar Euro geben können."

Alternativ könnte er schon jetzt, mit 61, Rente beantragen - allerdings mit einem Abschlag von knapp einem Fünftel. "Wieso sollte ich das tun? Rechtlich bin ich nicht dazu verpflichtet. Aber das ist ja genau das, wozu mich die Behörden zwingen wollen", sagt S. "Wofür habe ich eigentlich mein Leben lang gearbeitet?"


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