Hamburg - Die neue Einrichtung soll "paritätisch von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern besetzt sein", heißt es in einem internen Vermerk für die Niedriglohn-Arbeitsgruppe der Koalition. Der Institution könne "ein Klagerecht gegeben werden, damit sie rechtswidrige Löhne vor Gericht angreifen kann". Darüber hinaus soll sie "auch aus eigener Initiative tätig werden".
Als Vorbild dienen die sogenannten Arbeiterkammern in Österreich, die ihre rund 2,7 Millionen Pflichtmitglieder aus der Arbeitnehmerschaft in arbeitsrechtlichen Fragen informieren und beraten. Mit Hilfe der neuen Behörde will die Große Koalition ihr Vorhaben umsetzen, sittenwidrig niedrige Löhne gesetzlich zu verbieten. Wer Löhne aushandelt, die weniger als zwei Drittel des ortsüblichen Tariflohns betragen, soll nach den Plänen strafrechtlich verfolgt werden.
In der Koalition gibt es allerdings bereits Vorbehalte gegen die geplante Behörde. "Es ist richtig, gegen sittenwidrige Löhne schärfer vorzugehen", sagt der SPD-Arbeitsmarktexperte Klaus Brandner, "wir müssen aber aufpassen, dass wir dabei nicht eine übergroße Bürokratie aufbauen."
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