05. Oktober 2007, 02:21 Uhr

Tarifpoker bei der Bahn

Chemnitzer Richter erlauben Streiks nur im Nahverkehr

Teilerfolg für die Gewerkschaft GDL: Die Lokführer dürfen heute ab 8 Uhr streiken - allerdings nur im Nahverkehr. Das Arbeitsgericht Chemnitz untersagte am frühen Freitagmorgen Arbeitskampfmaßnahmen im Fern- und Güterverkehr.

Chemnitz - Bahn-Fahrer müssen am Freitag insbesondere im Regionalverkehr mit erheblichen Behinderungen durch Streikaktionen rechnen. Das Arbeitsgericht Chemnitz verwarf einen Antrag der Deutschen Bahn auf eine einstweilige Verfügung gegen den von der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ausgerufenen Arbeitskampf in Teilbereichen. Das Gericht erklärte einen Ausstand im Regionalverkehr für zulässig. Der Fern- und Güterverkehr darf dagegen nicht bestreikt werden.

Personenzüge der Deutschen Bahn in Dresden-Mitte: Wo wird am Freitag wie gestreikt?
DPA

Personenzüge der Deutschen Bahn in Dresden-Mitte: Wo wird am Freitag wie gestreikt?

Trotz dieser Beschränkung dürfte es auch im Fernverkehr zu Behinderungen kommen. Denn die Deutsche Bahn setzte unabhängig von der Entscheidung der Richter in Chemnitz einen Notfahrplan in Kraft. Von den rund 750 Fernverkehrszügen sollen rund zwei Drittel fahren, vor allem ICE-Züge. Im Regionalverkehr ist demnach geplant, maximal 50 Prozent der täglich 19.000 Züge fahren zu lassen. Der Fahrplan gilt am Freitag ab Betriebsbeginn. Details zu den gestrichenen oder verkürzten Zügen wurden auf der Bahn-Website veröffentlicht.

Bis in die frühen Morgenstunden hatte das Gericht in Chemnitz verhandelt und beraten. Dann gegen 2 Uhr in der Früh kam die Entscheidung. Das Gericht stellte fest, Streiks seien nicht generell grob rechtswidrig, weshalb eine gänzliche Untersagung nicht in Frage gekommen sei. Um den Schaden zu begrenzen und Verhältnismäßigkeit zu wahren, seien Streiks aber auf den Nahverkehr zu beschränken.

Nach Verhandlungsbeginn am Nachmittag war es stundenlang um einen Befangenheitsantrag der GDL gegen den Richter gegangen, der aber als unbegründet abgewiesen wurde. Rund acht Stunden dauerte insgesamt die Verhandlung über die Zulässigkeit des Streiks, dann zogen sich die Richter zur Beratung zurück.

Ein Anwalt der Bahn warf der GDL vor, mit ihren Anträgen die Verhandlung in die Länge zu ziehen, damit ein Gerichtsbeschluss nicht mehr zugestellt werden könne. Die Gewerkschaft habe sich nicht an die Zusage gehalten, die Kunden 24 Stunden vor Streikmaßnahmen zu informieren, kritisierte das Unternehmen zudem. Umfangreiche Änderungen in dem komplizierten Fahrplangefüge seien in noch kürzerer Zeit nicht möglich gewesen.

Die GDL hatte ihre Mitglieder für Freitag zwischen 8 und 11 Uhr zu bundesweiten Streiks aufgerufen. Inzwischen schalten sich auch immer mehr Politiker in den Tarifkonflikt - trotz des Autonomiegebots.

Der GDL-Vorsitzende Manfred Schell forderte den Konzern auf, bis Anfang kommender Woche ein verhandlungsfähiges Angebot auf den Tisch zu legen. "Sollte sie dies nicht tun, muss sie sich auf einen weiteren Arbeitskampf einstellen." Dieser könnte bereits in der kommenden Woche stattfinden. Der dreistündige Ausstand am Freitag sei ein Signal.

Die GDL fordert von der Bahn vor allem einen eigenständigen Tarifvertrag für das Zugpersonal, außerdem eine Verkürzung der Arbeitszeit und 31 Prozent mehr Lohn. Schell betonte, seine Organisation habe sich an die Vorgaben des Verfahrens mit den Moderatoren Heiner Geißler und Kurt Biedenkopf gehalten. Die Bahn habe sich verpflichtet, mit der GDL einen eigenständigen Tarifvertrag abzuschließen. "Nichts anderes wollen wir", sagte Schell.

rüd/AP/dpa/Reuters


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