Von Anne Seith
Hamburg – Die fachmännische Einschätzung des Bahn-Börsengangs ließ sich der Bund einiges kosten: Gutachten im Gesamtwert von rund fünf Millionen Euro wurden seit 1998 in Auftrag gegeben. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage hervor, die der Bundestagsabgeordnete Patrick Döring an die Regierung gestellt hat. Die Liste der Gutachten liegt SPIEGEL ONLINE vor.
ICE am Frankfurter Hauptbahnhof: Die Frage der Börsengang-Gutachten soll heute im Verkehrsausschuss besprochen werden
Dem Verkehrsausschuss wurden bisher allerdings nur drei der Gutachten vorgelegt. Döring ist empört. "Es ist schon sehr unbefriedigend, dass es einer kleinen Anfrage bedarf, bis man alle Informationen zu einem solch wichtigen Thema bekommt. Hier wird mit Nebelkerzen gearbeitet."
Viele der Gutachten seien durchaus von Interesse. Hinzu komme, dass es für den Verkehrsausschuss wichtig sei zu wissen, wer schon Gutachten zu dem Thema erstellt hat. "Jemanden, der für eine Einschätzung schon einmal Honorar bekommen hat, wird man vielleicht nicht unbedingt noch einmal als unabhängigen Sachverständigen einladen wollen."
Döring will die fehlenden Gutachten nun bei der heutigen Sitzung des Verkehrsausschusses ansprechen. "Dann werden wir uns überlegen, welche wir noch zur Einsicht anfordern." Zu der Frage, ob sich das Procedere bei der Verabschiedung des geplanten Privatisierungsgesetzes deshalb verzögern könnte, sagte Döring: "Wir werden schon sorgfältig prüfen".
Kosten werden aufgeschlüsselt
Die Antwort auf Dörings Anfrage zeigt auch genau, was die einzelnen Gutachten kosteten. Demnach wurde mit rund 1,64 Millionen Euro am meisten für die juristische Beratung zur LuVF durch die Rechtsanwälte Hölters&Elsing ausgegeben. Am zweitteuersten war ein Gutachten der Unternehmensberatung Booz Allen Hamilton - es ist eines der drei, die an den Verkehrsausschuss weiter gereicht wurden.
Dieses Gutachten hatte Anfang 2006 schon für heftige Diskussionen gesorgt. In dem 500-Seiten-starken Dokument wurden verschiedene Privatisierungsvarianten mit und ohne Schienennetz durchgespielt. Sowohl Gegner als auch Befürworter des Börsengangs mitsamt der Gleise sahen sich durch das Ergebnis bestätigt. Die Gutachter hatten Vor- und Nachteile dargelegt, ohne eine klare Empfehlung abzugeben. Für Aufregung sorgte damals, dass einige Stellen zunächst geschwärzt waren.
Zuletzt verursachte im Zusammenhang mit dem Börsengang ein Gutachten Aufsehen, das die Länder vorlegten und das deshalb nicht in der Auflistung des Bundesverkehrsministeriums aufgeführt wird. Darin kommt der Rechtsprofessor Dirk Ehlers zu dem Schluss, dass die Privatisierung, so wie sie aktuell geplant ist, in verschiedenen Punkten verfassungswidrig ist. Die Unternehmensberatung KCW moniert in einem zweiten Teil, dass mehrere tausend Kilometer Schiene nach dem derzeitigen Stand der Planung von der Stilllegung bedroht seien.
Anmerkung der Redaktion: Dem Bundestagsabgeordneten Döring zufolge hat das Bundesverkehrsministerium heute dem Verkehrsausschuss zugesichert, sämtliche Gutachten zugänglich zu machen. Das Ministerium teilte mit, es sei ein völlig normaler Vorgang, der Legislative nicht alle Gutachten zur Verfügung zu stellen, die für interne Zwecke der angefertigt werden.
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