Hamburg - IG-Metall-Chef Jürgen Peters ist Befürchtungen entgegengetreten, dass mit der Arbeitsgerichtsentscheidung von Chemnitz die Tendenz zur Aufspaltung der Gewerkschaften in Deutschland gestärkt wurde. Das Urteil zum Streik der Lokführergewerkschaft GDL sei "mit Sicherheit" so nicht zu verstehen, sagte Peters heute im Deutschlandfunk. Die Richter hätten vielmehr deutlich gemacht, dass die Rechte der Arbeitnehmer auf Streik bei den betroffenen Unternehmen auch eine Wirkung hinterlassen müssten. Ansonsten könnte die Arbeitgeberseite nicht überzeugt werden, am Verhandlungstisch nach einem Kompromiss zu suchen.
IG-Metall-Chef Peters: "Ein Ausstand muss dem Unternehmen wehtun"
Peters begrüßte zugleich die Entscheidung des Gerichts. Damit sei klargestellt, dass eine Gewerkschaft ein grundgesetzlich verbrieftes Streikrecht habe, wenn es bei Tarifverhandlungen nicht weitergehe, weil sich die Arbeitgeber auf stur stellten. Er sei zudem erleichtert, dass das Recht auf Streiks auch nicht in Verbindung mit der Wirtschaft entstehenden Schäden gebracht werden dürfe. Ein Ausstand müsse dem Unternehmen wehtun.
Zugleich bekräftigte der Gewerkschaftschef seine Auffassung, dass in einer Wirtschaftsbranche die Arbeitnehmer insgesamt für ihre Rechte eintreten müssten. "Die Sonderrolle einzelner Beschäftigungsgruppen halten wir nicht für zielführend, denn die Stärkeren müssen die Schwachen mitziehen", fügte Peters hinzu.
Unionspolitiker fordert gesetzlich festgelegte Tarifeinheit
Das Urteil der Richter in Chemnitz ließ jedoch in der Frage der Bedeutung von kleinen Einzelgewerkschaften Interpretationsspielraum. Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass der Grundsatz der Tarifeinheit dem Nebeneinander mehrerer konkurrierender Gewerkschaften nicht entgegenstehe. Vielmehr setze er den Abschluss mehrerer Tarifverträge über denselben Regelungsgegenstand, gerade voraus. Dementsprechend sei es der GDL unbenommen, sich um den Abschluss eines eigenständigen Tarifvertrages zu bemühen.
Zudem sei es grundsätzlich den Tarifvertragsparteien selbst überlassen, "ihre Kampfmittel an sich wandelnde Umstände anzupassen".
Eine Bewertung von Arbeitskampfmaßnahmen durch die Fachgerichte als rechtswidrig komme "grundsätzlich nur in Betracht, wenn eine Arbeitskampfmaßnahme offensichtlich ungeeignet und unverhältnismäßig ist". Dies sei im aktuellen Fall nicht gegeben.
Auch die Ärztegewerkschaft Marburger Bund sowie die Gewerkschaft der Polizei lobten die Chemnitzer Entscheidung. Der Chef der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Franz-Josef Möllenberg, sagte der hannoverschen "Neuen Presse": "Das ist ein Erfolg für unsere Gesellschaft. Zu Demokratie und Freiheit gehört, dass eine Gewerkschaft zum letzten Mittel greifen darf."
In der Union wurde die Forderung nach einer gesetzlich festgelegten Tarifeinheit laut. "In einem Betrieb kann es nur einen Tarifvertrag geben", sagte der Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand, Michael Fuch (CDU). "Hier müssen wir ganz schnell eingreifen, sonst kann es zu einem wirtschaftspolitischen Chaos kommen." Dazu sei eine Änderung des Tarifvertragsgesetzes nötig, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. "Wir müssen politisch aktiv werden. Wir wollen keine Spartentarifverträge."
kaz/ddp/AFP/dpa
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