01. Februar 2008, 06:30 Uhr

Kreditverkäufe

Wenn das Haus weg ist

Von Arvid Kaiser

Es geht um bittere persönliche Schicksale: Viele Banken reichen nicht nur faule, sondern auch gesunde Kredite an andere Finanzinstitute weiter, ohne die Schuldner zu fragen. Hausbesitzer stehen dadurch oft vor dem Nichts. Nun suchen Politiker nach Lösungen - bisher ohne Ergebnis.

Hamburg - "Vielleicht verkauft sich eine leere Wohnung besser." Das, sagt Brigitte Alexander aus dem holsteinischen Wedel, seien die letzten Worte ihrer Mutter gewesen, bevor sie Selbstmord beging. Nach Alexanders Darstellung stand sie selbst unter Druck, die von der Mutter bewohnte Eigentumswohnung zu verkaufen. Der Grund: Die örtliche Stadtsparkasse hatte ihr im Rückstand befindliches Darlehen an die Großbank Credit Suisse weitergereicht.

Eigenheim (in der Nähe von Berlin): Rettungsanker für Banken und Sparkassen
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Eigenheim (in der Nähe von Berlin): Rettungsanker für Banken und Sparkassen

Die Sparkasse weist einen Zusammenhang mit dem Verkauf der Kreditforderungen zurück. Aber der Fall hat über die Wedeler Stadtgrenzen hinaus für Empörung gesorgt, zumal der ehemalige Sparkassenchef Achim Thöle fröhlich für ein Foto in der Mitarbeiterzeitung beim "Abtransport der Akten" posierte, als die Sparkasse sich von einem ganzen Paket fauler Kredite mitsamt der Kundenakten trennte.

Für Banken und Sparkassen sind diese Geschäfte oft ein Rettungsanker, um die Bilanz zu bereinigen. Sie verkaufen Forderungen, die sie nicht mehr eintreiben zu können glauben, zu einem Bruchteil des Nennwerts weiter - immer noch besser, als sie ganz abzuschreiben.

Die Käufer trauen sich entweder zu, die Schulden schneller und effizienter einzutreiben als die Bank, oder sie setzen auf die zugrundeliegende Sicherheit, in der Regel eine Immobilie. Rücksichten muss der Investor dabei nicht nehmen. "Er will ja nicht unbedingt neue Verbraucher werben und ihr Vertrauen gewinnen", sagt Frank-Christian Pauli vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Auf dem erst fünf Jahre alten Markt tummeln sich neben Investmentbanken wie Credit Suisse oder Goldman Sachs auch Finanzinvestoren wie der texanische Fonds Lone Star.

Zunächst bekommen die Schuldner nichts vom Wechsel des Gläubigers mit. Statt ein Gespräch über eine Umschuldung zu führen, setzen die Investoren lieber gleich auf eine Zwangsversteigerung.

Verbraucherschützer und Anwälte stellen jetzt kritische Fragen: Was ist mit dem Bankgeheimnis, was mit dem Datenschutz? Und, ganz grundsätzlich: Darf ein Vertragspartner überhaupt einseitig aus dem Vertragsverhältnis aussteigen, ohne zu kündigen? Diese Fragen sind durch alle Gerichtsinstanzen gegangen. Einhelliges Urteil bisher: Die Verkäufe sind legal.

Umso mehr wächst der Druck auf die Politik, neue Regeln zu schaffen. Besonders die Sparkassen - die aber nur einen kleinen Anteil der Verkäufer ausmachen, obwohl sie vergleichsweise viele faule Kredite in den Büchern haben - stehen unter Beschuss, weil sie dem Gemeinwohl verpflichtet sind und ihre Vorstände Amtsträger sind.

Auch wer pünktlich zahlt, kann sein Haus verlieren

Nicht nur Eigenheimbesitzer, auch mittelständische Unternehmer sehen sich in die Zange genommen. Selbst brave Schuldner, die niemals in Rückstand geraten waren, können plötzlich in die Fänge eines Geierfonds geraten, der sie um Haus und Hof bringt. Solche Verkäufe nicht notleidender Kredite sind ebenfalls rechtsgültig, wenngleich die verkaufende Bank dem Schuldner möglicherweise Schadensersatz zahlen muss, falls sie mit der Forderung auch die Kundendaten weitergibt.

Nach Schätzung des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen (IFF) wurden in Deutschland bisher Konsumentenkredite im Volumen von 15 Milliarden Euro gehandelt, darunter fünf Milliarden an ungekündigten Krediten, was ungefähr 25.000 Verträgen entspreche. Der Verkauf im Paket entspreche der Marktlogik, weil sich "durch die Beimischung von ungekündigten Krediten bessere Preise für die Portfolien erzielen lassen", erklärt das IFF.

Die Sparkassen jedenfalls bestreiten, auch vertragsgemäß bediente Kredite weiterzuverkaufen. Gegen einen ARD-Bericht, der mehrere Beispiele ehemaliger Sparkassenkunden in Norddeutschland nannte, hat der Sparkassenverband DSGV eine einstweilige Verfügung erlassen. Die Fälle seien schlichtweg gelogen. "Generell verkaufen Sparkassen nicht mutwillig und zum Nachteil ihrer Kunden Kreditforderungen", betont DSGV-Sprecher Christian Achilles.

Ihre Wirkung verfehlen solche Berichte dennoch nicht. "Die Kunden sind verunsichert", sagt Andreas Elleringmann, Leiter der Rechtsabteilung der Taunussparkasse im hessischen Bad Homburg. Obwohl sein Haus niemals Forderungen aus Kundenkrediten, ob faul oder gesund, verkauft habe und das auch nicht plane, beschäftige das Thema das Institut.

Saubere Bedingungen nur noch für Reiche?

Andere Banken machen ihr Geschäft mit der Angst. Die Commerzbank kündigte bereits an, ihren Privatkunden von April an Eigenheimkredite mit Verkaufsschutz anzubieten. "Wir garantieren dem Kunden, dass wir seinen Kredit auch dann nicht weiterverkaufen, wenn er in Schwierigkeiten geraten ist", erläuterte Privatkundenvorstand Achim Kassow.

Dafür müsse der Kunde einen höheren Zins zahlen, zwischen 0,1 und 0,2 Prozent der Kreditsumme pro Jahr. Nach Darstellung der Commerzbank ist das Angebot das erste dieser Art in Deutschland. Allerdings geben andere Institute diese Garantie für alle Baukredite ab. "Das ist bloß gelungene PR", lästert ein Sparkassenmanager.

Das Commerzbank-Modell gehört trotzdem zu den liebsten Vorschlägen von Politikern, die sich um eine gesetzliche Regelung bemühen. Der Finanzausschuss des Bundestags will bis März einen Entwurf vorlegen, der ins geplante "Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestoren verbundenen Risiken" eingeflochten und dann noch im Frühjahr beschlossen werden kann. Die meisten Ideen wurden im Streit der Parteien zerpflückt. Eine Verpflichtung der Banken, auch Kredite mit Verkaufsschutz anzubieten, erscheint als wahrscheinlichste Lösung.

Verbraucherschützer wenden ein, dass Bankgeheimnis und Datenschutz dann zum Vorrecht für Reiche würden. "Eine junge Familie hat kaum die finanzielle Freiheit, sich bei der Baufinanzierung für einen teureren Kredit zu entscheiden", heißt es in einer Stellungnahme des Bundesverbands der Verbraucherzentralen. Auch vom Vorschlag der SPD und einiger Unions-Landesminister, den Schuldnern im Fall eines Kreditverkaufs ein Sonderkündigungsrecht ohne Vorfälligkeitsentschädigung einzuräumen, halten sie nicht viel. Das helfe nur denjenigen, die sich eine einseitige Kündigung leisten können.

Verbraucherschützer verlangen eine Klarstellung

In diesem Punkt befinden sich die Verbraucherschützer in seltener Übereinstimmung mit den Banken, die vor diesem Recht am meisten Angst haben. "Die Regelung hätte nicht nur für den Finanzstandort Deutschland, sondern für den Wirtschaftsstandort insgesamt weitreichende negative Konsequenzen", warnt der Zentrale Kreditausschuss, in dem alle Bankenverbände versammelt sind. Der Ankauf von Kreditforderungen würde zum unkalkulierbaren Risiko, was wiederum den Verbriefungsmarkt lahmlegen und die Zinskosten für alle Kreditnehmer hochtreiben würde.

Viel wichtiger ist aus Sicht von Verbraucherschützern eine Klarstellung im Bürgerlichen Gesetzbuch, dass eine Bank sich nicht aus einem Kreditverhältnis verabschieden dürfe, selbst wenn sie die dazugehörige Forderung verkauft. Das würde auch verhindern, dass Investoren den Schuldnern mehr abknöpfen, als diese der Bank schulden. Denn nach der aktuellen Rechtslage sei sogar denkbar, dass ein Forderungskäufer die gesamte Grundschuld eines Hausbesitzers einfordert, selbst wenn diese den Restwert des Darlehens übersteigt. Das liegt daran, dass die als Sicherheit ins Grundbuch eingetragene Grundschuld rechtlich nicht mit dem Darlehen verknüpft ist.

Banken vereinbaren mit ihren Schuldnern in der Regel eine Sicherungsabrede, die festlegt, dass sie die Grundschuld nur in Höhe des Darlehens eintreiben dürfen. Doch es gibt keine Garantie, dass ein Forderungskäufer diese Sicherungsabrede mit übernimmt. Im Mustervertrag der Sparkassen wird zwar ein separater Weiterverkauf der Grundschuld ausgeschlossen. Gesetzlich geregelt ist das jedoch nicht. Das Bundesjustizministerium gibt Entwarnung: Schuldner könnten sich vor Gericht auch gegenüber dem Käufer der Forderung auf die Sicherungsabrede berufen.

Doch wie Richter in solchen Fällen wirklich entscheiden würden, ist noch unklar. Außerdem ist das Haus vor einem Gerichtsentscheid meist weg. Oft sei das noch nicht vorgekommen, räumt Verbraucherschützer Pauli ein. "Es ist aber eine schöne Chance, etwas zu verhindern, bevor viele Menschen hereinfallen."

Kann die Kreditkrise Schuldnern helfen?

Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen fordert, dass Kreditforderungen nur noch an Banken verkauft werden dürfen. Viel ändern dürfte das am Markt allerdings nicht. Lone Star zum Beispiel, der aktivste Geierfonds, übernahm im Mai 2005 die NordLB-Tochter Mitteleuropäische Handelsbank - und damit die Banklizenz.

Möglicherweise kommt den Schuldnern die weltweite Kreditkrise zu Hilfe. Manche Beobachter meinen, dass der Markt seinen Höhepunkt schon 2006 überschritten habe. Für die Käufer der Forderungen ist die Refinanzierung schwieriger geworden. Die Forderungen lassen sich kaum noch verbriefen und weiterverkaufen. Einige Institute wie Merrill Lynch und J.P. Morgan sollen sich bereits zurückgezogen haben.

Andere Experten sehen das nicht so. "Der Markt ist stabil", sagt Stefan Schäfer von Deutsche Bank Research. Er sei so weit etabliert, dass "immer kleinere Portfolios gewinnbringend verkauft werden können". In Zukunft werde es zwar weniger Transaktionen mit Milliardenvolumen geben - weshalb der öffentlich sichtbare Teil des Markts schrumpfe -, dafür würden aber mehr Sparkassen und Genossenschaftsbanken als Verkäufer auftreten und neben Immobilienkrediten auch zunehmend Unternehmenskredite verkaufen.

Eines hat die Kreditkrise sicher bewirkt: Die Not der Banken, sich von schlechten Risiken zu trennen, hat zugenommen.


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