Von Jochen Schönmann
Stuttgart - Rudolf Teichmann ist kein Krösus. Der 69-Jährige war jahrelang Prokurist bei einem Bauunternehmen im Saarland. Mit seiner Frau Jutta lebt er zurückgezogen in Kirkel-Limbach bei Homburg, inmitten einer eher strukturschwachen Region. Nun sitzt er im Büro seines Häuschens und blickt hinaus auf den verschneiten Garten. Die beiden Kinder sind längst ausgezogen. Dass er nun vielleicht zum Helden für alle Kleinanleger wird, die von den Banken möglicherweise verschaukelt wurden, hätte er wohl nie für möglich gehalten.
Fonds-Anleger Teichmann: "Generell der Bank misstrauen"
Mehrfach hatte ihn seine Bank in den vergangenen zehn Jahren angeschrieben und ihm verschiedene Anlagemöglichkeiten unterbreitet. Teichmann zeichnete unter anderem Anteile an geschlossenen Immobilienfonds. "Für mich war eine Bank immer der Inbegriff der Seriosität", erzählt er. "Ich war immer der Meinung, die Institute handeln strikt im Interesse des Kunden."
Als ihm sein Institut 1999 die Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds für ein Objekt namens "Walzmühle" in Ludwigshafen am Rhein empfiehlt, vertraut Teichmann seinem Berater und legt 50.000 Euro an. "Für uns war das eine ganz erhebliche Summe", sagt er.
Die ersten beiden Jahre geht alles gut: Die Ausschüttungen kommen regelmäßig. Doch dann gerät der Fonds in Schwierigkeiten. "Zuerst gab es Probleme, genügend Anteilszeichner zu finden, dann waren angebliche Baumängel schuld an der geringeren Ausschüttung. Später waren die kalkulierten Mieten nicht zu realisieren", schildert der Kleinanleger.
2003 konnten die vereinbarten Ausschüttungen nicht mehr geleistet werden. "Was nun?", dachte Teichmann. Im Internet stieß er auf die "Anlegerschutzgemeinschaft Walzmühle", vertreten durch die Heidelberger Rechtsanwaltskanzlei Witt Nittel.
Nach mehreren Gesprächen nimmt Teichmann seinen Mut zusammen und entscheidet sich zu klagen. Mit Erfolg: Das Landgericht München verurteilt die Bank auf Schadensersatz in Höhe des Verlustes, den der Kleinanleger erlitten hat (AZ: 27 O 23950/07).
Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, die Frist für die Berufung läuft noch. Dennoch deuten sich gerade in der Urteilsbegründung schon jetzt weitreichende Folgen für die Finanzbranche an: Die Bank habe es bei dem Geschäft unterlassen, den Kunden vor der Zeichnung auf den Erhalt der genauen Provisionen hinzuweisen. Sie habe durch ihr Auftreten gegenüber dem Kunden als Vermögensberater suggeriert, "objektiv Beteiligungsmöglichkeiten an den Kläger heranzutragen".
Tatsächlich gebe es aber ein Interesse des Beratenden – eben der Bank – "an Vermittlungsvergütungen aus der Sphäre der von ihm empfohlenen Kapitalanlagegesellschaften". Im Klartext: Die Bank war, obwohl sie als Berater des Kunden auftrat, alles andere als objektiv. Sie handelte vielmehr vornehmlich im eigenen Geschäftsinteresse.
In der Urteilsbegründung heißt es weiter: "Das Vergütungsinteresse des Beraters steht in erheblichem Konflikt mit einer rein kundenorientierten Anlageberatung."
Strittige Doppelrolle der Banken
Das Münchener Gericht folgt damit einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 2006. Auch andere Gerichte hatten in diesem Sinne geurteilt (siehe Kasten). Überall, wo das Verbergen des Eigeninteresses maßgeblich für die Anlageentscheidung gewesen sei, hätten Kleinanleger gute Aussichten, ihren Schaden ersetzt zu bekommen, sagt Rechtsanwalt Mathias Nittel. In Zeiten hoher Kursverluste ein Horrorszenario für die Branche.Die Crux an der Sache: "Nahezu alle Banken und Finanzdienstleister handeln nach diesem Geschäftsmodell", behauptet Rechtsanwalt Nittel. Und zwar nicht nur bei geschlossenen Immobilien-, Schiffs- oder Medienfonds, sondern auch bei offenen Fonds. Dasselbe gilt auch beim Verkauf von Zertifikaten: "Es ist grundsätzlich so, dass der Vertrieb der Bank eine Provision von der Kapitalanlagegesellschaft (KAG) erhält, deren Produkte sie verkauft", sagt Nittel. Nur der Kunde wisse davon meist nichts.
Diese Art versteckter Provisionen wird als "Kickback" bezeichnet – eine Rückvergütung, die die KAG an den Vertrieb des Finanzdienstleisters bezahlt. Damit aber, so die Auffassung des Gerichts, habe der als Berater auftretende Vertrieb ein Eigeninteresse, das er dem Kunden vorenthalten habe. Im Münchener Urteil heißt es deshalb: "Der Kunde ist daher auf eine eventuelle Rückvergütung hinzuweisen, damit er das Umsatzinteresse des Beraters abschätzen kann."
Fonds in Schieflage
Dies verstehe sich als eine Art "vorvertragliche Nebenpflicht", deren Entstehung und Umfang die Bank selbst durch die Wahl ihres Auftretens bestimmte: nämlich indem sie sich als objektive Vermögensberaterin gerierte – und damit bewusst den Anschein von Neutralität hervorrief.
Wie hoch das Gesamtrisiko für die Finanzinstitute wirklich ist, kann nur geschätzt werden. Der langjährige Fondsexperte Stefan Loipfinger, Autor des Buches "Lizenz zum Bauernfang", schreibt: Allein im Jahr 2006 wurden für geschlossene Immobilienfonds 4,96 Milliarden Euro Anlegerkapital eingesammelt. Davon 70 Prozent über Banken, die nicht regelmäßig über die erhaltenen Provisionen aufgeklärt haben.
"Mittlerweile befinden sich nicht unerhebliche Teile der Fonds in Schieflage", sagt Loipfinger. Möglich also, dass viele Anleger Interesse an den aktuellen Urteilen zeigen könnten. Noch 2007 lag das Volumen bei rund zehn Milliarden Euro und etwa 400.000 Neuanlegern.
Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs: "Wenn man nämlich in Betracht zieht, dass es bei dieser Rechtsprechung um alle Formen von Anlagegeschäften geht, dann gerät man schnell in schwindelerregende Höhen", sagt Nittel.
"Theoretisch sind Investments im hohen dreistelligen Milliardenbereich von der Rechtsprechung betroffen", bestätigt Loipfinger. Insbesondere bei den Geschäften mit Zertifikaten seien wahnwitzige Summen bewegt worden. In diese Rubrik gehören beispielsweise auch die Papiere der Pleitebank Lehman Brothers, bei denen viele Anleger vor einem Totalverlust zittern.
"Generell seiner Bank misstrauen"
Dennoch müsse in jedem Fall einzeln geprüft werden, ob der Finanzdienstleister ausreichend über die Rückvergütung aufgeklärt habe oder nicht, erklärt Nittel. Aus diesem Grund will man beim Bundesverband Deutscher Banken auch nicht über die konkret mögliche Schadenshöhe spekulieren. Dessen Finanzexperte Georg Baur spricht auch lieber von "Altfällen", um die es gehe, da die Banken nach dem BGH-Urteil nun Vergütungen von dritter Seite "noch deutlicher offenlegen, als dies vorher schon üblich war".
Damit, dass viele Anleger dem Beispiel von Rudolf Teichmann nacheifern, rechnet der Bankenverband derzeit angeblich nicht: "Vor Gericht geht immer der einzelne Fall", sagt Baur. "Der in einem Urteil entschiedene Sachverhalt ist nur bedingt auf andere übertragbar. Daher kann dies nicht prognostiziert werden."
Für Teichmann hingegen geht es schon beinahe um einen Akt der Zivilcourage: "Wenn man nicht richtig beraten wurde, muss man sich wehren", findet er. Und schiebt hinterher: "Generell sollte jeder Anleger seiner Bank misstrauen."
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