Luxemburg - Die Luxemburger Richter des EU-Gerichts erster Instanz wiesen eine Beschwerde von Microsoft gegen die EU zurück und erklärten die Strafzahlung in Höhe von 497 Millionen Euro für gerechtfertigt. Vor drei Jahren hatte die EU-Kommission Microsoft das Bußgeld auferlegt, weil der Konzern seine marktbeherrschende Stellung bei Betriebssystemen ausnutze und damit seine Konkurrenten bei anderen Programmen schade. Dagegen setzte sich der Konzern juristisch zur Wehr.
Auch die von der Kommission verhängten wettbewerbsrechtlichen Auflagen gegen Microsoft wurden von den Richtern bestätigt. So müsse Microsoft technische Einzelheiten für Konkurrenten offenlegen, damit deren Software für große Betriebsrechner mit dem Betriebssystem Windows vereinbar wird. Lediglich die Entscheidung der EU-Kommission, für die Überwachung dieser Auflagen einen unabhängigen Beauftragten zu berufen, den Microsoft bezahlen sollte, wurde vom Gerichtshof für nichtig erklärt; hierfür gebe es keine Rechtsgrundlage.
In einer ersten Reaktion versuchte der federführende Microsoft-Anwalt Brad Smith die positiven Seiten herauszustellen. Er begrüße, so Smith, dass jetzt wieder die Möglichkeit eröffnet sei, mit der EU zu verhandeln, ohne dass man auf ein schwebendes Verfahren Rücksicht nehmen müsse. Ob der Software-Konzern Einspruch gegen das Urteil einlegen werde, sei noch nicht entschieden. "Dazu müssen wir erst die genaue Urteilsbegründung analysieren", sagte Smith.
Die EU-Kommission begrüßte dagegen das Urteil. Damit sei entschieden, dass Microsoft den Markt nicht im Alleingang regulieren und Verbrauchern Programme aufzwingen könne, hieß es.
In dem Streit zwischen Microsoft und der EU-Kommission geht es um das Programm MediaPlayer, das Videos und Musikstücke aus dem Internet abspielt. Mit dessen Einbau in sein Betriebssystem Windows, das inzwischen auf 95 Prozent aller PCs installiert ist, habe Microsoft Konkurrenzprodukte wie den RealPlayer vom Markt vertrieben. Eine Monopolstellung aber führt zu überhöhten Preisen für die Verbraucher.
Brüssel zwang Microsoft
, Windows auch ohne Media Player auf den Markt zu bringen. Eine Sanktion, die verpuffte, denn kaum jemand kaufte dieses Produkt. Mit dem Bußgeld ahndete die EU-Behörde unter anderem die Weigerung von Microsoft, Wettbewerbern Informationen über das Windows-Betriebssystem auszuhändigen.
kaz/Reuters/AP
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