Wirtschaft


Führungsqualitäten im Selbsttest: Können Sie Chef?

Ihr Boss ist eine Niete? Sie könnten seinen Job besser machen? Oder leiden Sie einfach nur an Selbstüberschätzung? Prüfen Sie, ob Sie das Zeug zur Führungskraft haben. Der große Chef-Test des manager magazin analysiert individuell Ihre Stärken und Schwächen.

Führungskraft (Symbolfoto): Haben Sie das Potential zur Nummer eins?Zur Großansicht
Corbis

Führungskraft (Symbolfoto): Haben Sie das Potential zur Nummer eins?

Sie glauben, Sie haben das Potential zur Nummer eins? Dann sollten Sie beim großen Chef-Test mitmachen, einer Aktion von manager magazin und Xing. So können Sie erfahren, ob Sie das Zeug haben, nach oben zu kommen.

Den Fragebogen des Chef-Tests haben die Personalberater von Russel Reynolds Associates entwickelt. Selbstverständlich können die Teilnehmer nach Abschluss der Untersuchung ein ausführliches Feedback erhalten.

Sie haben noch Fragen zum Test? Hier einige wichtige Informationen:

  • Die Umfrage richtet sich an ambitionierte Berufstätige aller Branchen, Fachrichtungen und Positionen.
  • Die Fragen selbst sind einfach: Sie beurteilen rund 40 Aussagen zu Persönlichkeit, Strategie, Führungsstil, indem Sie ihnen zustimmen, sie ablehnen oder neutral beantworten.
  • Außerdem bitten wir Sie zu statistischen Zwecken um einige Angaben zur Person wie Alter oder Studienfach.
  • Sie benötigen etwa zehn bis fünfzehn Minuten, um alle Fragen zu beantworten.
  • Nach Abschluss der Aktion senden wir Ihnen auf Wunsch eine persönliche Auswertung als PDF zu. Hier bekommen Sie eine ausführliche Analyse Ihrer Stärken und Schwächen, basierend auf dem speziell für diesen Test mit Unterstützung der Experten der Personalberatung Russell Reynolds Associates entwickelten Kompetenzmodell (voraussichtlich September 2010).
  • Ihre Daten bleiben vertraulich. Auch die Mitarbeiter von manager magazin und Xing haben keine Einsicht in diese E-Mails.
  • Alle Angaben sind streng vertraulich und werden nicht an Dritte weitergegeben. Persönliche Daten (Name, E-Mail-Adresse) werden SSL-verschlüsselt und streng getrennt von den Antworten erfasst. Auch die Redaktion des manager magazin sowie die Mitarbeiter und Xing können keine Verbindung herstellen.

Auf SPIEGEL ONLINE und manager magazin Online finden Sie in den kommenden Wochen weitere Artikel, die sich mit dem Thema Führung und Karriere beschäftigen. Darunter Interviews mit Experten, Tipps für Personalgespräche oder wissenschaftliche Analysen zur Psychologie der Macht.


In der Oktober-Ausgabe des manager magazin (im Handel ab 24. September 2010) werden Experten der Personalberatung Russell Reynolds Associates die Ergebnisse kommentieren und Hinweise geben, was der Chef der Zukunft mitbringen muss. Außerdem können Sie sich mit anderen Teilnehmern des Tests vergleichen - und erfahren, wie prominente Top-Manager geantwortet hätten.

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insgesamt 12 Beiträge
herc 28.06.2010
Können Sie Grammatik oder können Sie nur BILD?
Können Sie Grammatik oder können Sie nur BILD?
Oscar Madison 28.06.2010
Der "große Cheftest" möchte meine Informationen gerne an XING verkaufen. Danke. Was für ein Schmarrn.
Zitat von sysopDer große Chef-Test des manager magazin analysiert individuell Ihre Stärken und Schwächen.
Der "große Cheftest" möchte meine Informationen gerne an XING verkaufen. Danke. Was für ein Schmarrn.
John.Moredread 28.06.2010
Es ist unfassbar, das auf der Spiegel auf der einen Seite über den Datenschutz bei bspw. Google oder Apple lästert, und dann eine solche Aktion lostritt. Das ihr selbst das Managermagazin rausbringt erhöht das Vertrauen nicht [...]
Es ist unfassbar, das auf der Spiegel auf der einen Seite über den Datenschutz bei bspw. Google oder Apple lästert, und dann eine solche Aktion lostritt. Das ihr selbst das Managermagazin rausbringt erhöht das Vertrauen nicht gerade. Und Xing? Die gehören doch Burda, eurem direkten Konkurrenten (die bringen ja auch Focus raus). Andererseits, seitdem Burda auch Spiegel-Abos verkauft, wundert mich gar nichts mehr. Kopfschüttelnde Grüße, JM
SBasker 28.06.2010
Stelle und Bewerber müssen zusammenpassen. Da ist es nicht ausreichend, nur die eigenen Stärken und Schwächen zu analysieren. Das gesamte Umfeld muss auch stimmen: Übersicht von mehr als 100 Stellenbörsen [...]
Stelle und Bewerber müssen zusammenpassen. Da ist es nicht ausreichend, nur die eigenen Stärken und Schwächen zu analysieren. Das gesamte Umfeld muss auch stimmen: Übersicht von mehr als 100 Stellenbörsen (http://www.plantor.de/2010/uebersicht-von-mehr-als-100-stellenboersen-im-2wid-webkatalog/).
brunnets 28.06.2010
des Miß und/oder Niesbrauchs liegt äußerst nahe, ich frage mich, warum spiegel online diesen Unsinn unterstützt. Entweder ich bin CHEF und dann ist diese Übung sinnfrei oder wahrscheinlich werde ich es nie werden, da ich meine [...]
des Miß und/oder Niesbrauchs liegt äußerst nahe, ich frage mich, warum spiegel online diesen Unsinn unterstützt. Entweder ich bin CHEF und dann ist diese Übung sinnfrei oder wahrscheinlich werde ich es nie werden, da ich meine Freizeit mit zu viel Unsinn verbirnge. Hier sollte man als aufrechter User seine Finger weglassen um nicht in Zukunft jede Menge neuen Spam zu erhalten. VORSICHT !
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  • Montag, 28.06.2010 – 10:22 Uhr
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Weshalb Ihr Chef Sie feuern darf
Ich nehme meinen Hund mit ins Büro.

Ob das erlaubt ist, hängt vom Arbeitgeber ab. Er kann sich auf das Hausrecht berufen und es dem Mitarbeiter verbieten, den Hund mit ins Büro zu nehmen. Hält sich der Angestellte nicht an ein Verbot, kann das im Wiederholungsfall zur Abmahnung und dann auch zur Kündigung führen. "Hat der Chef aber jahrelang den Hund im Büro geduldet, kann er das nicht plötzlich ohne sachlichen Grund verbieten", sagt Volker Schneider, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Wuppertaler Kanzlei GKS.

Ich habe ein Glas mit einem Goldfisch auf meinen Schreibtisch stehen.

"Im Prinzip ist das kein Grund für eine Abmahnung oder gar Kündigung", sagt Rechtsanwalt Schneider. "Bei einem Goldfisch überwiegen wohl die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers gegenüber dem Hausrecht des Arbeitgebers." Der Goldfisch sei vergleichbar mit persönlichen Gegenständen wie Fotos oder Blumen, die der Arbeitgeber auch nicht verbieten könne.

Ich habe ein Foto meiner Freundin im Bikini auf meinen Schreibtisch stehen.

Das ist ein grenzwertiger Fall. Normalerweise überwiegt bei Fotos das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers. Sind die Bilder jedoch anstößig, könnte das ein Grund für eine Abmahnung sein. Dasselbe gilt für Pin-ups: Sie müssen vom Arbeitgeber nicht geduldet werden. Selbst wenn sie sich zum Beispiel in einem Spind befinden.





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