Killer-Patente: Wenn das Handy nicht mehr wählt
W-Lan, Video, Handynetz: Wer die richtigen Patente besitzt, kann Konkurrenten den Einsatz fundamentaler Techniken und den Verkauf von Geräten verbieten. IT-Konzerne nutzen solche Killer-Patente immer öfter vor Gericht - besonders gern in Deutschland.
Wer sich dieses Jahr zu Weihnachten ein iPhone oder iPad von Apple wünscht, ein Handy von Nokia oder HTC, einen Windows-PC oder eine Xbox-Spielekonsole, muss vielleicht auf Alternativen ausweichen. Zumindest wenn es nach den Besitzern sogenannter Schlüsselpatente geht. Die setzen derzeit alles daran, solche Produkte aus Deutschland zu verbannen.
Zu den Unternehmen, die Schlüsselpatente als Waffen einsetzen, zählen große IT-Konzerne wie Samsung und Motorola. Aber auch Verwertungsgesellschaften, etwa das Unternehmen IPCom, das selbst gar keine Produkte herstellt, aber einen Haufen Patente besitzt, die früher Bosch gehörten; mit diesem Schatz versucht IPCom Kasse zu machen.
Kreuz und quer überziehen sich solche Patentinhaber mit Prozessen. Und immer öfter fordern sie dabei weitreichende Verkaufsverbote. Oder, noch perfider: Sie nutzen für ihre Klagen gleich eine Art von Rechten, die man getrost als Killerpatente bezeichnen kann. Es sind Monopolrechte, die Industriestandards wie UMTS, W-Lan oder das Videoformat H.264 abdecken. Die Technik, die sie patentieren, ist fundamental. Ohne sie können Handys sich nicht einmal ins Netz einwählen, geschweige denn Videos abspielen.
Es ist ein Tabubruch, dass Motorola und Co. mit solchen Patenten vor Gericht ziehen. Man stelle sich den Aufschrei in anderen Industrien vor, zum Beispiel, wenn ein Patentinhaber einen ganzen Wirtschaftszweig erpressen würde, indem er die Herstellung oder Verwendung von DIN-A4-Papier untersagen ließe.
IT-Konzerne brechen ihre Versprechen
Dereinst versprachen Patentinhaber hoch und heilig, verantwortungsvoll vorzugehen. Sie wollten diese sogenannten standardessentiellen Patente aller Welt zur Verfügung stellen. Zu "fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden" Bedingungen, auf Englisch abgekürzt: "FRAND".
Inzwischen wird dieses Versprechen in der Hightech-Branche regelmäßig gebrochen. Apple etwa musste wegen eines Verkaufsverbots Anfang Februar einen Tag lang iPhones und iPads aus seinem deutschen Online-Angebot nehmen - bis ein Berufungsgericht das Verbot vorläufig wieder aussetzte. Diese Woche erging ein Urteil, das T-Mobile und Vodafone um ein Haar gezwungen hätte, den Vertrieb sämtlicher Nokia- und HTC-Handys einzustellen. In der kommenden Woche könnten Verbote gegen Windows 7 und die Xbox verhängt werden.
Erkennt ein Gericht eine Patentklage an, haben die Betroffenen zwei Möglichkeiten. Entweder, sie erfüllen die Forderungen des Rechteinhabers. Oder sie passen die Technologie in ihren Produkten so an, dass eine weitere Verletzung des Patents vermieden wird. Apple zum Beispiel will der Konkurrenz verbieten, dass sich ihre Handys wie das iPhone mit einer Wischgeste von links nach rechts entsperren lassen. Auf zahlreiche andere Wischgesten hat Apple hingegen kein Patent.
Bei standardessentiellen Patenten funktionieren solche Ausweichlösungen nicht. Wenn zum Beispiel der W-Lan-Standard nur eine Art vorsieht, wie ein Passwort gesendet wird, kann der Hersteller dieses Patent nicht technisch umgehen. Würde ein Gericht das Patent anerkennen, müssten andere Handy-Hersteller erst aufwendig eine komplett neue Technik entwickeln. Bis dahin dürften all ihre Smartphones, Computer oder Spielekonsolen kein W-Lan nutzen.
Wie die Kugel im Revolver
Das Patentrecht wird so ad absurdum geführt. Denn die Macht der Patentinhaber ergibt sich nicht aus besonderer Innovationsleistung. Standardessentielle Patente decken in fast allen Fällen nur minimale technische Fortschritte ab. Eine Firma muss nur zur rechten Zeit am Verhandlungstisch sitzen, an dem um die Definition des Standards geschachert wird. Jeder, dem es gelingt, bei der Standardsetzung seine Vorschläge durchzusetzen, hat später solche Killerpatente in seinem Arsenal.
Motorola hat einmal vor Gericht argumentiert, ein standardessentielles Patent sei enorm schlagkräftig. Immerhin reiche auch eine einzige Kugel in einem Revolver, um jemanden zu töten.
Inzwischen sind die Patentschlachten im IT-Sektor so ausgeufert, dass sie sogar Kartellwächter auf den Plan rufen. Allein die EU-Kommission hat in den vergangenen Monaten drei Untersuchungen aufgrund des Verdachts auf Missbrauch standardessentieller Patente eröffnet: zwei gegen Motorola, eine gegen Samsung. Das ist zu begrüßen. Nur dauern solche Verfahren meist Jahre - und bis sie durch sind, könnte es für mache Firmen zu spät sein.
Brennpunkt Deutschland
Mehr als jedes andere Land ist Deutschland zum Austragungsort für Prozesse rund um standardessentielle Patente geworden. In der Bundesrepublik ist es möglich, selbst mit schwachen Patenten rasch Verkaufsverbote zu erwirken.
Es ist kein Zufall, dass beispielsweise Samsung und Motorola ihre zuvor nur in USA laufenden Patentstreitigkeiten mit Apple vor einem Jahr auf Deutschland ausdehnten - eben weil sie in der Bundesrepublik standardessentielle Patente besonders wirkungsvoll einsetzen können.
Immerhin: Die deutschen Land- und Oberlandesgerichte haben auch jetzt noch Spielräume, um gegenzusteuern. Etwa, indem sie Verkaufsverbote gegen zahlungswillige Patentnutzer ablehnen oder wenigstens solange aufschieben, bis die Gültigkeit eines Patents nachgewiesen ist. Sie sollten unter dieser Prämisse handeln. Alles andere ist wirtschaftsschädigend und verbraucherfeindlich.
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- Florian Müller ist unabhängiger Unternehmensberater, Analyst und Blogger. Er befasst sich mit Kartell- und Patentthemen, die die IT- und Mobilfunkbranche berühren. Zu seinen Auftraggebern gehören neben diversen Investmentgesellschaften auch die Softwarekonzerne Microsoft und Oracle.

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