Hamburg - Bei der Modellrechnung handelt es sich um den Vergleich der Besteuerung eines fiktiven Managers mit 300.000 Euro Jahresgehalt nach dem jetzigen Steuerrecht und dem von Kirchhof geplanten. Dabei wurden mehrere nach heutigem Steuerrecht mögliche Abschreibungsvarianten zugrunde gelegt. Demgegenüber gestellt wurde die Berechnung nach dem Kirchhofschen Modell, das kaum Abschreibungsmöglichkeiten vorsieht.
Die Berechnungen wurden von Kirchhofs "Institut für Finanz- und Steuerrecht" vorgelegt. Bei den von den Steuerexperten angestellten Berechnungen wurden in der Spalte "bisherige Rechtslage" drei steuerabzugsfähige Aufwendungsarten mitberechnet, aber dem SPIEGEL nicht beziehungsweise falsch übermittelt und deshalb in der Grafik nicht korrekt dargestellt. Es handelte sich dabei um Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 27.900 Euro, Erhaltungsaufwand für zwei fiktive Immobilien in Höhe von 24.903 Euro und die Steuerfreiheit von 50 Prozent der Aktiendividende in Höhe von 5000 Euro.
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