Klage gegen Haribo: Lakritz genascht bis zum Zusammenbruch
Eine Berlinerin fordert Schmerzensgeld vom Süßwarenhersteller Haribo. Vier Monate lang habe sie täglich eine 400-Gramm-Tüte Lakritz verzehrt. Ihre Leidenschaft habe dazu geführt, dass sie einen Zusammenbruch erlitten habe und sechs Monate arbeitsunfähig gewesen sei.
Haribos Rotella-Schnecke: Streit um Süßholzzucker
Bonn - Die 48-Jährige fordert nun 6000 Euro Schmerzensgeld von Haribo, teilte das Bonner Landgericht am Donnerstag mit. Nach dem Konsum von täglich 400 Gramm innerhalb von vier Monaten - das entspricht etwa 36 Kilogramm Lakritz in diesem Zeitraum - habe sie Herz-Kreislauf-Probleme bekommen und sei zusammengebrochen. Sie sei in einer Klinik behandelt worden und konnte mehr als sechs Monate lang nicht arbeiten. Die Klägerin wirft dem Bonner Unternehmen vor, dass Haribo nicht vor den Folgen des übermäßigen Konsums von Lakritz beziehungsweise dessen Inhaltsstoff Glycyrrhizin (Süßholzzucker) gewarnt habe (AZ: 9 O 603/03).
Haribo sieht dagegen keinen Grund für die Zivilklage. Ein Zusammenhang zwischen dem Lakritzkonsum der Frau und ihren Herzbeschwerden sei nicht herzustellen, hatte Haribo bei der gescheiterten Güteverhandlung im März betont. Zudem habe das Unternehmen auch nicht auf den Inhaltsstoff Süßholzzucker hinweisen müssen. Denn dessen Anteil betrage nur zwischen 0,08 Prozent und 0,18 Prozent, und damit liege dieser Wert unter der Kennzeichnungspflicht von 0,2 Prozent. Für den kommenden Montag ist vor dem Landgericht ein Verhandlungstermin angesetzt, bei dem möglicherweise das Urteil verkündet wird.
Warnung vom Ministerium
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