Hamburg- Die taumelnde Hypo Real Estate Holding (HRE) operierte nach Informationen des SPIEGEL jahrelang in einer Gesetzeslücke.
Zwar waren ihre Bankentöchter dem Kreditwesengesetz (KWG) und damit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterworfen, die Muttergesellschaft jedoch nur eingeschränkt. Bereits im Frühling 2007 hatte die BaFin beim Bundesministerium der Finanzen eine Änderung beantragt. Auch Finanzholdings sollten voll unter BaFin-Aufsicht gestellt werden, um sie wirksamer kontrollieren zu können.
Doch das Ministerium handelte nicht. Erst nach einem zweiten Vorstoß der BaFin lag im Sommer 2008 der Entwurf für eine entsprechende Änderung des KWG vor. Unterstützt wurde das Vorhaben der BaFin vom Zentralen Kreditausschuss aller deutschen Banken. Die Schließung der "aktuell bestehenden bankaufsichtsrechtlichen Regelungslücke für Konzernstrukturen, an deren Spitze eine Finanzholding-Gesellschaft steht, (...) wird von uns begrüßt", schrieb der Ausschuss am 9. September in einer Stellungnahme an das Ministerium.
Nun tritt die Änderung im Rahmen der Fortentwicklung des Pfandbriefrechts voraussichtlich im April in Kraft – zwei Jahre nach dem Vorstoß der BaFin.
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