München - Seine Rolle bei der Fastpleite der Hypo Real Estate ist noch nicht geklärt - dennoch hat Georg Funke erfolgreich auf eine Nachzahlung seines Gehalts geklagt. Das Landgericht München I gab seiner Forderung nach zwei Monatsgehältern Recht, die verstaatlichte HRE muss ihm nun 150.000 Euro zahlen.
Funke und weitere frühere HRE-Vorstände mussten wegen der Fastpleite des Immobilienfinanzierers im Herbst 2008 ihre Posten räumen und hatten gegen ihre Kündigungen geklagt. Funke will insgesamt 3,5 Millionen Euro an Gehaltsnachzahlung haben, weil sein Arbeitsvertrag eigentlich bis 2013 lief.
Das Gericht gab der Klage jetzt in dem sogenannten Urkundsprozess zunächst statt, da Funke das Geld aufgrund seines Arbeitsvertrags zustehe. Ob das Geld tatsächlich fließen wird ist aber ungewiss, da in einem weiteren Verfahren noch über die Rechtmäßigkeit der Kündigung entschieden werden muss. Die HRE hatte die Kündigung immer wieder verteidigt.
Unter Funkes Führung war die HRE fast kollabiert und musste mit Hilfen von zeitweise mehr als 140 Milliarden Euro gerettet werden. Inzwischen ist sie vollständig im Staatsbesitz. Die HRE wirft Funke vor, die Bank mit einer Bilanzsumme von fast 400 Milliarden Euro ins Verderben geführt zu haben. Versäumnisse beim Risikomanagement werden Funke vorgeworfen. Pflichtverletzungen bei seiner Refinanzierungsstrategie. Und vor allem: grobe Fehler bei der 5,7 Milliarden Euro teuren Übernahme der irischen Depfa-Bank 2007.
yes/dpa/AFP
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