Frankfurt am Main - Das Geld war als Starthilfe für den Sohn gedacht, im Jahr 1959. Der Vater zahlte 106.000 D-Mark auf ein Sparbuch bei der Dresdner Bank. Doch er verstarb früh und erst 48 Jahre später entdeckte sein Sohn das Sparbuch. Über diese kuriose Erbschaft berichtet die "Süddeutsche Zeitung".
Bei der Bank stieß der Erbe mit seinem alten Heftchen demnach zunächst auf Ablehnung: Pauschal und ohne weitere Begründung habe man das Sparbuch als Fälschung deklariert. Der Kunde zog vor Gericht, und bekam nun vom Oberlandesgericht Frankfurt Recht: An der Echtheit des Sparbuchs gebe es keinen Zweifel, die Bank müsse das Geld auszahlen.
Das Gericht ließ allerdings Revision zum Bundesgerichtshof zu. Das müsste innerhalb eines Monats geschehen. Mittlerweile dauert das Verfahren bereits mehr als drei Jahre.
Für den Kunden scheint sich der jahrelange Rechtsstreit allerdings zu lohnen: Dieser recherchierte den Spareckzins der Banken in den vergangenen 50 Jahren und kommt laut "SZ" auf einen Gesamtbetrag in Höhe von 280.000 bis 320.000 Euro - das Sechsfache des ursprünglichen Betrags. "Da sieht man einmal, was der Zinseszinseffekt ausmacht", sagte sein Anwalt der Zeitung. "Aber nicht jeder will sich so lange Zeit lassen."
cte
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