Von Arvid Kaiser
Hamburg - Im mittelalterlichen Schloss Vaduz thront Fürst Hans-Adam von und zu Liechtenstein, der reichste Monarch Europas, hoch über dem jungen Rhein. Dazwischen schmiegt sich an den Hang die Hauptstadt des Fürstentums: ein kleiner Ort voll eleganter Sportwagen, extravaganter Bauten und vor allem unzähliger Briefkästen.
Das kleine Fürstentum Liechtenstein, eingezwängt zwischen der Schweiz und Österreich, lebt von seinem Bankgeheimnis. Von den verschwiegenen Treuhändern. Den Familienstiftungen und niedrigen Steuern - obwohl der Zwergstaat auch eine Industrienation ist: Fast jeder zweite Beschäftigte arbeitet im verarbeitenden Gewerbe, Unternehmen wie der Werkzeughersteller Hilti genießen Weltruf.
Der Wohlstand der Liechtensteiner ist mit einem Pro-Kopf-Einkommen von gut 60.000 Euro pro Jahr Weltspitze. Immer wieder jedoch gerät der Name des Kleinstaats in die Schlagzeilen. In den Korruptionsaffären der CDU und der deutschen Konzerne Siemens
und BMW
spielten Liechtensteiner Konten eine große Rolle. Sollte sich der Verdacht gegen Post-Chef Klaus Zumwinkel erhärten, dass er ein Millionenvermögen in einer Liechtensteiner Stiftung dem Finanzamt verschwiegen hat, wäre er nicht der erste Fall, in dem die deutsche Justiz an das Stiftungsvermögen reicher Deutscher geht.
Die Bochumer Wirtschaftsstaatsanwälte ermitteln schon seit Jahren im sogenannten Batliner-Komplex gegen Dutzende Steuersünder, die über den Treuhänder Herbert Batliner in dem Fürstentum Stiftungen eingerichtet haben sollen. In diesen Verfahren sind in Nordrhein-Westfalen bereits rund 100 Fälle abgehandelt und mehr als 100 Millionen Euro an Steuern und Strafen gezahlt worden.
Das eingezahlte Vermögen wird der Stiftung zugeschrieben und damit deren Eigentum. Eine Genehmigung durch die Behörden ist nicht erforderlich. Die Familienstiftung bietet absolute Anonymität: Nur der Lichtensteiner Rechtsanwalt und Treuhänder muss den Namen des Stifters erfahren. Die Stiftung kann innerhalb weniger Tage eingerichtet werden.
Die Steuervorteile scheinen zumindest auf den ersten Blick überwältigend. Denn das in die Stiftung eingebrachte Vermögen - mindestens 30.000 Franken (rund 18.000 Euro) - wird in Lichtenstein mit gerade einmal 1 Promille besteuert. Bei Vermögen über zehn Millionen Schweizer Franken halbiert sich die Kapitalsteuer noch einmal. Wenn der Stifter im Ausland wohnt, fallen auch keine Schenkungs- oder Erbschaftsteuern an - jedenfalls nicht in Liechtenstein.
In Deutschland aber schon.
"Das deutsche Steuerrecht kennt viele Vorschriften, die ein solches Modell unattraktiv machen", warnt der Bonner Steuerrechtsanwalt Stephan Schauhoff, Partner in der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg. "Oft ist es sogar teurer als in Deutschland", sagt der renommierte Stiftungsexperte.
Nach dem deutschen Einkommensteuergesetz gilt das Welteinkommensprinzip: Deutsche Steuerbürger müssen alle Einkünfte ihrem heimischen Finanzamt melden, egal woher sie sie beziehen. Außerdem fällt beim Transfer des Vermögens an eine Liechtensteiner Stiftung Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer an.
"Das Problem ist: Wie bekomme ich das Vermögen aus Deutschland heraus, und wird es dann mir als Stifter zugerechnet?", sagt Schauhoff. Wenn die Erträge der Stiftung dem Stifter oder seinen Angehörigen zugute kommen, müssen sie versteuert werden. Das gilt selbst dann, wenn die Gewinne nicht ausgeschüttet werden.
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