Von Michael Kröger
Berlin - Für die EU-Kartelljäger ging es in dem Verfahren ums große Ganze: Um Macht und Ansehen - oder, im Falle einer Niederlage gegen Microsoft
, den totalen Gesichtsverlust. Entsprechend erleichtert reagierte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes heute auf den Urteilsspruch aus Luxemburg: "Das Gericht hat eine wegweisende Entscheidung der Kommission bestätigt, die dazu dient, den Verbrauchern auf dem Software-Markt eine größere Auswahl zu verschaffen."
Mit ihrer Entscheidung setzen die 13 Richter des europäischen Gerichts – der Vorinstanz des Europäischen Gerichtshofs - einen vorläufigen Schlusspunkt unter ein Jahre andauerndes Verfahren, das einst Kroes' Vorgänger Mario Monti anstieß. In Sorge darum, dass Microsoft seine marktbeherrschende Stellung bei Betriebssystemen nutzen könnte, um weitere Märkte der IT-Welt aufzurollen und Konkurrenten aus dem Feld zu schlagen, hatte Monti Microsoft 1998 herausgefordert.
Sechs Jahre prüfte seine Abteilung den Fall. Einen Kompromiss-Deal nach der Art, wie es die US-Behörden bereits mit Microsoft ausgehandelt hatten, ließ er 2003 platzen. Ein Jahr später schließlich verhängte er das Bußgeld in Höhe von knapp 500 Millionen Euro, über das die Richter jetzt zu entscheiden hatten.
Die Geldbuße ist allerdings nur auf den ersten Blick der spektakulärste Punkt in der Entscheidung der Luxemburger Richter. Viel entscheidender ist, dass sich die Richter auch in den Punkten der Auffassung der EU-Kommission anschlossen, die die Auflagen betreffen. So muss der Software-Konzern aus Redmond, Washington, seinen Konkurrenten wichtige Daten zu den Schnittstellen seines Betriebssystems offen legen. "Ohne die Bereitstellung solcher Interoperabilitäts-Informationen besteht die Gefahr, dass die Konkurrenten nach und nach vom Markt verschwinden", erklärte das Gericht.
"Höhe des Bußgelds ist beachtlich"
Die Luxemburger Richter erklärten auch eine zweite Auflage für gerechtfertigt, nach der Microsoft Computer-Herstellern die Möglichkeit geben muss, das Betriebssystem Windows ohne die Musik- und Video-Abspielsoftware Media Player zu erwerben. Die Verknüpfung des Media Player mit Windows verschaffe Microsoft einen unschätzbaren Vorteil beim Vertrieb seines Produkts. Deswegen sei die Forderung der Kommission rechtmäßig.
"Die Höhe des Bußgelds ist zwar beachtlich", erklärt Andreas Geiger, Mitinhaber der Brüsseler Anwaltskanzlei Alber & Geiger. "Wirklich spektakulär ist die Entscheidung der Richter aber hinsichtlich der Auflagen, denn sie bedeuten eine Weichenstellung für die Zukunft".
Auch Andreas Polze vom Hasso-Plattner-Institut in Potsdam, hält die Bußgelder für zweitrangig. "Mit der Aufforderung, die Schnittstellen offen zu legen, hat Microsoft jemanden verordnet bekommen, der über das geistige Eigentum des Unternehmens mitentscheidet." Wenn das Schule mache, werde es generell schwierig für Unternehmen, auch in anderen Branchen.
Die Bedeutung lässt sich am besten am Beispiel des Browserkriegs in den neunziger Jahren illustrieren: 1995 deckte Netscape mit seinem Navigator 80 bis 85 Prozent des Marktes ab. Als Microsoft die Möglichkeiten des Internets zu begreifen begann, kam noch im selben Jahr der Explorer auf den Markt, Microsoft koppelte ihn mit seinem Betriebssystem. Netscape hatte in dem Kampf gegen den Giganten nicht die geringste Chance. Zwar bescheinigten US-Kartelljäger Microsoft damals wettbewerbswidriges Verhalten - die laschen Sanktionen kamen allerdings eher einer Ermunterung gleich, weitere Programme mit Windows zu verknüpfen.
Verbraucherschützer hoffen
Mit dem jetzt gerichtlich abgesegneten Verbot solcher Software-Verflechtungen hoffen die Verbraucherschützer, dass der Drang Microsofts, auch die Internetwelt zu dominieren, ein wenig gebremst wird. Der Kampf bleibt zwar weiterhin mühsam – so kommen viele technische Entwicklungen im Internet nicht mehr darum herum, die Vorgaben von Windows zu berücksichtigen. Doch nach Überzeugung von Geiger macht das Urteil Hoffnung, dass die Wettbewerbshüter von nun an energischer gegen Microsoft vorgehen.
"Dabei kommt das Urteil der EU eigentlich zu spät - denn Microsoft hat sich in den vergangenen eineinhalb Jahren stark geöffnet", sagt Polze. Wenigstens an den Universitäten könne jetzt ungehindert mit den Quellcodes gearbeitet werden - das sei vorher sehr schwierig gewesen.
Möglich also, dass die Microsoft-Verantwortlichen das Signal verstanden haben. Der Konzern werde sich um bessere Beziehungen zur Kommission bemühen, sagte jedenfalls heute Microsoft-Anwalt Brad Smith in Brüssel. Zugleich äußerte er die Hoffnung, dass die Frage, wie der Konzern die EU-Auflagen erfüllen könne, schnell geklärt werde.
Gleichwohl zeigte er sich enttäuscht von dem Urteil der Luxemburger Richter. Die Entscheidung werde sich auf neue Produkte des weltgrößten Software-Herstellers auswirken. Er kündigte an, eine Revision gegen das Urteil zu prüfen. Dafür müsse er aber zunächst das Urteil, das immerhin mehrere hundert Seiten umfasst, genau analysieren.
Dass dabei noch Details zu Tage treten, die die offensichtliche Niederlage der Redmonder relativieren, glaubt Rechtsexperte Geiger nicht. "Das Urteil ist nur deshalb so lang, weil die einzelnen Fakten für die möglicherweise folgende Instanz vor den EuGH erschöpfend abgehandelt werden müssen", sagt er. Die obersten Richter würden dann ohnehin nur noch die rechtlichen Fragen einer erneuten Prüfung unterziehen.
In einem einzigen Punkt konnte sich Microsoft übrigens durchsetzen: Die EU-Richter befanden die Entscheidung der Kommission für nichtig, für die Überwachung der wettbewerbsrechtlichen Auflagen einen unabhängigen Beauftragten zu berufen, den Microsoft bezahlen sollte. Hierfür gebe es keine Rechtsgrundlage, erklärte das EU-Gericht. Vollkommen zu Recht, erklärt Geiger. "Das wäre ja so, als ob ein Angeklagter die Ermittlungen gegen sich selbst bezahlen müsste."
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Wirtschaft | Twitter | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2007
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH